BVB / FREIE WÄHLER bekennt sich zum Ziel einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Die Steuerzahler haben das Recht, dass ihre Gelder sinnvoll, sorgsam und effektiv verwendet werden. Dabei halten wir es für wichtig, zukünftig eine Nettoneuverschuldung des Landes zu vermeiden, so wie dies in Art. 143d Abs. 1 Satz 4 Grundgesetz ab dem Haushaltsjahr 2020 vorgesehen ist. Darüber hinaus sollten auch die finanziellen Spielräume genutzt werden, die bestehende Gesamtverschuldung des Landes in Höhe von annähernd 18 Mrd. EUR sukzessive abzubauen. Das aktuelle Umfeld historisch niedriger Zinsen ermöglicht eine jährliche Reduzierung des Schuldenstandes von 100 bis 200 Mio. Euro. Zu einer generationengerechten Finanzpolitik gehört jedoch auch, dass der Schuldenabbau mit Maß umgesetzt wird, um weiterhin wichtige Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen.
BVB / FREIE WÄHLER sieht den Schlüssel zum Erfolg vor allem in einer konsequenten Personalpolitik. Die derzeitige Zahl von etwa 46.000 Landesbediensteten ist sukzessive zu reduzieren und die Effizienz der Landesbehörden zu steigern. Wir streben mittelfristig eine Personalausgabequote von unter 25% an. Wo es möglich ist, sollten Aufgaben und die Personalverantwortung von der Landes- auf die Kommunalebene übertragen werden.
Des Weiteren fordert BVB / FREIE WÄHLER zielgerichtete Landesinvestitionen, um Zukunftschancen zu sichern. Hierbei ist der jahrelange Rückgang der Investitionsquote des Landes Brandenburg zu stoppen. Mittelfristig halten wir eine Investitionsquote in Höhe von mindestens 12% für sinnvoll. Ferner sind die unmittelbaren und mittelbaren Landesbeteiligungen kritisch zu überprüfen. Daraus resultierende wirtschaftliche Chancen und Risiken müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Der kommunale Finanzausgleich ist zu stärken. Für BVB / FREIE WÄHLER ist er die entscheidende Grundlage dafür, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise ihre Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung erfüllen können. Dafür streben wir mittelfristig eine Steigerung der kommunalen Beteiligung am Landesanteil der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer von derzeit 20% auf 22% an. Das Konnexitätsprinzip ist grundsätzlich zu wahren.
Zur Förderung der strukturschwachen und von der demografischen Entwicklung besonders betroffenen Städte, Gemeinden und Landkreise werden wir die optionale Grundlage für die allgemeinen Schlüsselzuweisungen gemäß § 20 Satz 2 BbgFAG auf den durchschnittlichen Bevölkerungsstand der letzten sieben Jahre ausdehnen. Ferner fordern wir eine konsequente und kostendeckende Finanzausstattung der Kommunen bei zusätzlichen Übertragungen von Aufgaben des Landes. Bundesmittel, die den Kommunen für ihre Aufgaben zur Verfügung gestellt werden, sind vom Land ungekürzt weiterzuleiten.
Bei der Erstellung der Haushaltspläne, der lang- und mittelfristigen Finanzplanungen sowie bei den Jahresabschlüssen fordert BVB / FREIE WÄHLER eine offenere und transparentere Informationspolitik. Die Bürger sind dabei im Rahmen der parlamentarischen Haushaltsverhandlungen aktiv zu beteiligen und Anregungen und Vorschläge wohlwollend zu prüfen. Auf kommunaler Ebene sollen verpflichtend Bürgerhaushalte eingeführt werden, um den Bürgern eine direkte Gestaltung und Einflussnahme zu ermöglichen und damit die Akzeptanz der Entscheidungen zu erhöhen. Dies kann jedoch nur dann erreicht werden, wenn die Bürger auch die Grundsatzentscheidungen bei den großen Investitionen mit treffen können. Nach einer flächendeckenden Einführung von Bürgerhaushalten in Städten, Gemeinden und Landkreisen streben wir an, dies auch auf Landesebene durch die Entwicklung eines geeigneten Beteiligungsverfahrens zu verwirklichen.
Die den Brandenburger Kommunen vom Land seit dem Jahr 2011 verordnete doppische Haushaltsführung hat den Städten, Gemeinden und Landkreisen viel Kraft und Mühen abverlangt. Wir halten es für befremdlich, dass das Land den eigenen Haushalt jedoch weiterhin im Rahmen des kameralistischen Regelwerks erstellt, gleichzeitig jedoch die Vorzüge der Doppik immer wieder offensiv vertritt. Wir lehnen es ab, dass auf Landes- und Kommunalebene unterschiedliche Haushaltskonzepte zur Anwendung kommen. Wir fordern eine vorbehaltlose Überprüfung der kommunalen Erfahrungen mit der doppischen Haushaltserstellung insbesondere hinsichtlich der damit ursprünglich angestrebten Vorteile. Im Falle der Beibehaltung derselben sollte diese auch für die Erstellung des Landeshaushalts verbindlich werden.