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Altanschließer: WAV fordert Schadensersatz vom Land

20.04.2016 | Andere

Schadensersatzforderungen gegen das Land: BVB / FREIE WÄHLER begrüßt Vorgehen des Wasserverbandes Jüterbog-Fläming

Klärwerk der Abwasserzweckverbands Jüterbog-Fläming: Der Verband will sich den Schaden ersetzen lassen, den das Land durch das verfassungswidrige KAG angerichtet hat

 

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Jüterbog-Fläming hat sich mit seinem neuerlichen Schreiben an den Landtag und die Landesregierung gewandt und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Land Brandenburg in Sachen Altanschließerbeiträge angemeldet.

 

Der Zweckverband macht darin schon vorsorglich Schadensersatzansprüche gegen das Land Brandenburg dem Grunde nach geltend, die in Folge der Gesetzgebung des Landes und deren Auslegung dem Verband entstanden sind und noch entstehen werden.

 

BVB / FREIE WÄHLER begrüßt diesen legitimen und mutigen Schritt des Zweckverbandes. Er stellt sich somit entschlossen gegen die Drohung des Innenministeriums. Zutreffend weist der Zweckverband darauf hin, dass er im Vertrauen auf die Rundschreiben des Innenministeriums – die ja erst kürzlich aufgehoben worden sind – gehandelt hat. Es war die Gesetzgebung der Landtagsmehrheit samt regierungsamtlicher Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die zur Eintreibung der verfassungswidrigen Altanschließerbeiträge führte. Landtag und Landesregierung haben als Verfassungsorgane gehandelt und diese rechtsstaatswidrige Praxis zu verantworten.

 

Dementsprechend unterstreicht BVB / FREIE WÄHLER seine Forderung, dass das Land für die entstandenen Schäden und Mehrbelastungen der Verbände aufkommen muss. Die Darstellungen des Innenministers, wonach die Kommunen Fehler gemacht hätten, sind platt, unqualifiziert und sachlich falsch. Kommunen und Verbände, die entsprechend den Vorgaben der oberen Kommunalaufsicht handelten, dürften mit den sich daraus ergebenden Folgen nicht allein gelassen werden.

 

BVB / FREIE WÄHLER fordert daher die Abwasserzweckverbände des Landes auf bzw. ermuntert sie, ihre Schadensersatzforderungen dem Grunde nach frühzeitig beim Land anzumelden. Wir unterstützen sie bei der Durchsetzung ihres guten Rechts.

 

Schreiben des Wasser- und Abwasserzweckverbands Jüterbog-Fläming an den Landtag und die Landesregierung

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