Hauptthema Altanschließer: Rechtsgutachten bestätigt unsere Positionen – Rückzahlung empfohlen, bei Anweisung zum Beitragsmodell ist Land in Pflicht
Das Brandenburger Innenministerium hat vor drei Monaten ein Rechtsgutachten zu den Folgen der verfassungswidrigen Praxis bei den Altanschließerbeiträgen in Auftrag gegeben. Vor einigen Tagen sickerte dieses an die Öffentlichkeit durch. Péter Vida machte sich gemeinsam mit weiteren Vertretern der Altanschließer-Initiativen die Arbeit, den hundertseitigen Wälzer durchzuarbeiten.
Unser Fazit: Das Gutachten bestätigt weitgehend die Positionen, die wir bereits seit Monaten vertreten haben. Auch die Aussage des Innenministers, dass sich die Vertreter der Abwasserzweckverbände strafbar machen, wenn sie die verfassungswidrigen Beiträge zurückzahlen, findet sich in keinster Weise wieder. Stattdessen sind die verfassungswidrigen Beiträge zurückzuzahlen. Es wird sogar empfohlen, dass dies auch für diejenigen getan wird, die ursprünglich keinen Widerspruch eingelegt haben. Für die Kläger sind auch eventuelle Gerichtskosten und Zinsen zurückzuerstatten. So kommen insgesamt bis zu 800 Millionen Euro an Kosten zusammen. Dies ist eine weitere Watsche für die am Kommunalabgabengesetz beteiligten Landtagsfraktionen. Vor allem aber ist es eine Ohrfeige für die Landesregierung.
Unklar bleibt noch, wer für die Rückzahlungen aufkommen muss. Das Geld darf nicht über Gebührenerhöhungen eingetrieben werden. Gleichzeitig schließt das Gutachten auch eine Übernahme der Kosten durch das Land aus – zumindest, wenn das Land keine Anweisung gegeben hat, Altanschließerbeiträge zu erheben und abzurechnen. Jedoch ist genau das bei vielen Abwasserzweckverbänden der Fall. Wir bleiben daher bei unserer Forderung, dass diejenigen, die verfassungswidrige Praktiken in das Kommunalabgabengesetz geschrieben haben, auch für die resultierenden Folgen verantwortlich sind.
Natürlich wird sich das Land sträuben. Doch dass sich das Land finanziell komplett aus dem selbst verschuldeten Chaos samt Folgekosten heraushalten kann, halten wir für unwahrscheinlich. Denn es gibt zu viele Gruppierungen, die Druck machen werden.
Video des Teils Altanschließer auf YouTube
Presseecho:
Land kann sich nicht wegstehlen – SVZ 08.06.2016 (auch erschienen in der Print-Ausgabe der MOZ)
Land erwägt Zahlung an Altanschließer – Neues Deutschland 08.06.2016
Wahleinspruch Uckerland
Zudem fragte die Presse nach der weiteren Entwicklung beim Wahleinspruch in Uckerland. Dieser wurde –wie bereits bekannt – trotz Eingeständnis von Fehlern des Wahlleiters ohne weitere Prüfung abgelehnt. Nun wird uns diese Ablehnung vom Wahlleiter nicht bescheinigt. Folglich können wir keine Rechtsmittel einsetzen. Klagen können wir gegen diese Nicht-Bescheinigung erst in drei Monaten, und ehe wir etwas tun können, werden vollendete Tatsachen geschaffen. So wird mal wieder das Kommunalwahlrecht ausgehebelt. Das ist das Demokratieverständnis der großen Parteien in Brandenburg …
Video zur Nachfrage Wahleinspruch Uckerland auf YouTube
Presseecho:
Wahleinspruch abgelehnt – Uckerland erhält neuen Bürgermeister – Nordkurier 08.06.2016