Windkraft: Landesregierung rechtfertigt Anlagenbau bei Temnitztal mit Schallmessungen in Wittstock & andere Ungereimtheiten!
Bereits in den letzten Monaten hat sich BVB / FREIE WÄHLER mit der fragwürdigen Genehmigung für den Windpark Wildberg in der Gemeinde Temnitztal beschäftigt. Doch nicht nur die Genehmigung, auch das zu Grunde liegende Schallgutachten weist eine ganze Reihe von Ungereimtheiten auf. Die Antworten der Landesregierung lassen erhebliche Zweifel an der Seriosität der Gutachtenerstellung aufkommen.
Das fängt schon bei der Prognose der Lärmbelastung an. Diese Prognose wurde für den Windkraftanlagentyp Enercon E 82-2.0 erstellt. Tatsächlich installiert wurde jedoch ein anderer Anlagentyp mit 15 % mehr Leistung.
Auch die Messung nach der Errichtung ist an vielen Stellen äußerst fragwürdig. So finden sich Angaben zu Messpunkten in der Nähe von Wittstock (Dosse), über 30 km von den Windkraftanlagen entfernt. Warum an einem Ort gemessen wurde, an dem der Schall mit Sicherheit nicht mehr zu hören ist, ist ein Mysterium. Ebenso merkwürdig ist die Aussage im Gutachten, dass nachts an den Immissionsstandorten 40 dB(A) nicht überschritten werden. Tatsächlich gab es weder nachts Messungen, noch an den Immissionsstandorten – also den Häusern der Anwohner.
Den möglichen Lärm hatte man vorsorglich ohnehin künstlich heruntergefahren. 5 der 6 Anlagen wurden für die Messung abgeschaltet, während außerhalb der Messungen die Anwohner üblicherweise mit 6 simultan laufenden Lärmquellen konfrontiert sind. Zudem maß man nur bei der Hälfte der optimalen Windgeschwindigkeit und rechnete dann die Werte auf nicht nachvollziehbare Weise hoch.
Zu tieffrequenten Geräuschen hatte man nicht einmal Messgeräte dabei, auch wenn tieffrequente Geräusche laut der bundesweit gültigen Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) in geschlossenen Räumen schon ab 20 dB(A) als gesundheitsschädlich eingestuft werden. Eine Impulshaftigkeit des Schalls würde laut TA Lärm zu einem Aufschlag auf die Messungen führen. Doch diese Impulshaftigkeit konnte das Messbüro „subjektiv“ nicht feststellen. Das impulshafte und aerodynamisch unvermeidbare Schlag-Geräusch aufgrund des Druckabfalls beim Vorbeiziehen der Rotoren vor dem Turm scheint bei dieser Windkraftanlage auf wundersame Weise nicht aufzutreten.
Hinzu kam eine pauschale Reduktion der Messergebnisse um 6 dB(A) wegen „harten Untergrunds“. Aufgrund der logarithmischen Skala der Einheit „Bel“ entspricht dies einer pauschalen Halbierung des ermittelten Schalldrucks. Aus der TA Lärm lässt sich ein derartiger Abzug nicht herleiten. Doch es war nicht der einzige Abzug, der dazu geeignet war, das Messergebnis zu Gunsten des auftraggebenden Windkraftunternehmens zu manipulieren. Für angebliche Umgebungsgeräusche wurde ein weiterer Abzug vorgenommen, was mit Blätterrauschen und Vogelgeräuschen begründet wurde. Allerdings fanden die Messungen im November statt. Die Blätter der Bäume lagen schon nass am Boden, die Zugvögel waren schon fort und auch die verbleibenden Vogelarten verhalten sich außerhalb der Paarungs- und Brutsaison üblicherweise ruhig.
Das sind mehr als genug Merkwürdigkeiten, um mit einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung nachzuhaken. Mit insgesamt 26 Fragen stellen wir das Schallgutachten auf die Probe und sind gespannt auf die Einschätzung der Landesregierung.