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Wildpark Johannismühle vor den Bürokraten retten!

18.01.2017 | Andere

Trauerspiel um die Ausnahmegenehmigung ein Ende setzen – Verwaltungspraxis des Landes Brandenburg gefährdet Existenz des Wildparks Johannismühle

Der im Jahr 1997 eröffnete Wildpark Johannismühle liegt im Baruther Urstromtal und hatte seit dieser Zeit die Ausnahmegenehmigung, seine Waldfläche einzuzäunen, da prinzipiell im Land Brandenburg Wälder nicht eingezäunt werden dürfen. Diese Ausnahmegenehmigung wurde für 20 Jahre erteilt und ist seit Ende 2015 ausgelaufen.

Die erforderliche Verlängerung der Ausnahmegenehmigung, das Waldstück des Wildparks Johannismühle einzuzäunen, wird von der zuständigen Forstbehörde verweigert. Dies hätte zur Folge, dass der Wildpark Johannismühle beantragen müsste, seine gesamte Fläche von 100 ha von einer Waldfläche in eine andere planungsrechtliche Geländeart umzuwandeln. Dies würde nach Berechnungen des Wildparks mindestens 300.000 € bis 400.000 € kosten.

Da der Wildpark sich nur aus Spenden und Eintrittsgeldern finanziert, müssten die Eintrittsgelder drastischer erhöht und die kostenlosen Bildungsangebote für Schulklassen und Kitas gestrichen werden.

Angesichts dieser Situation fordert Christoph Schulze (BVB / FREIE WÄHLER), den Minister für Landwirtschaft und Infrastruktur des Landes Brandenburg Jörg Vogelsänger (SPD) auf, in seiner Eigenschaft als oberste Forstbehörde dafür Sorge zu tragen, dass die Ausnahmegenehmigung zur Einzäunung des Geländes des Wildparks Johannismühle schnellstmöglich unbegrenzt verlängert wird. „Dieses sture Verhalten der Brandenburger Verwaltung gegenüber so einer wichtigen und engagierten Einrichtung wie dem Wildpark Johannismühle zeugt vom Realitätsverlust und Sinnhaftigkeit entrücktem Handelns in den zuständigen Behörden. Die Behörden sind dafür da, tragfähige Lösungen zu finden und nicht auf unsinnigen Vorschriften zu beharren, mit denen Einrichtungen wie der Wildpark Johannismühle ruiniert werden. Ich habe für die heutige Landtagssitzung einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht und setze auf die schnellstmögliche Beendigung dieser traurigen Posse zu Gunsten des Wildparks Johannismühle.“

Im letzten Jahr zog der Wildpark 70.000 Besucher an. Er basiert auf der Fortführung und touristischen Umnutzung einer ehemaligen Einrichtung der sowjetischen/russischen Streitkräfte in der DDR bzw. nach 1990 im Land Brandenburg.

Auf einer Fläche von 100 ha hält der Wildpark ca. 500 Tiere aus 50 Arten. Es sind hauptsächlich einheimische und ehemals einheimische Tiere. Besuchermagneten sind Damm-, Rot- und Schwarzwild, Mufflons, Wisente, Pferde, Steinmarder, Luchse, Waschbären und Wölfe. Ein Volierenkomplex mit Fasanen, Sittichen, Spechten sowie Tag- und Nachtgreifvögeln rundet das Angebot für die Besucher ab.

Für ehemalige Zirkustiere gibt es eine Auffangstation und seit dem Jahr 2016 einen Kinderbauernhof. Eine Greifvogelauffangstation pflegt verletzte Greifvögel auch im Auftrag der Naturschutzbehörde und des Veterinäramtes und wildert sie wieder aus.

Das Besondere am Wildpark Johannismühle ist, dass die Besucher die Möglichkeit haben, heimische Wildarten ohne Zäune im Freilauf und teilweise in Gehegen zu beobachten. Etwa 80 Prozent des Wildparks entfallen auf eine Freilauffläche für Hirsche und Mufflons.

Antrag: Ausnahmegenehmigung für den Wildpark Johannismühle verlängern

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