BVB / FREIE WÄHLER ruft anlässlich der Berufungsverhandlung zur Altanschließerproblematik zu einer Mahnwache vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht auf. Am 20. März findet in Brandenburg an der Havel die richtungsweisende mündliche Verhandlung zur Berufungsklage des Abwasserverbandes Scharmützelsee-Storkow gegen die Heranziehung zu Staatshaftungsansprüchen statt.
Wie erinnerlich, hatte BVB / FREIE WÄHLER all jenen Altanschließern, die keinen Widerspruch eingelegt und somit bestandskräftige Bescheide bekommen hatten, empfohlen, auf dem Wege der Staatshaftung ihre Ansprüche geltend zu machen. Zigtausende Haushalte folgten dem Aufruf. In der Zwischenzeit haben die Landgerichte in Frankfurt und Cottbus in zahlreichen Fällen die Begründetheit der Ansprüche festgestellt. Nicht so das Landgericht Potsdam. Daher kommt der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht eine besondere juristische Bedeutung zu.
An der Mahnwache werden Altanschließerbetroffene und Abwasseraktivisten aus verschiedenen Regionen teilnehmen. Das gemeinsame Ziel besteht in der lückenlosen Rückzahlung aller erhobenen Beiträge. Nach präziser Lesart des Staatshaftungsgesetzes liegt ein rechtswidriges Handeln eines kommunalen Organs vor. Auf ein Verschulden kommt es nicht an, sodass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Bejahung des Anspruchs gegeben sind.
Im Landtag hat die rot-rote Mehrheit alle Anträge von BVB / FREIE WÄHLER auf Anerkennung der Staatshaftungsansprüche samt entsprechender Weisung an die Abwasserzweckverbände abgelehnt. Bei einer für die Beitragsbelasteten positiven Entscheidung des Gerichts könnten rund 100.000 Haushalte mit einer Erstattung rechnen. Trotz einer sich abzeichnenden Revision zum Bundesgerichtshof wäre dies dennoch ein sehr wichtiger Schritt.
Mahnwache BVB / FREIE WÄHLER zur Erstattung aller Altanschließerbeiträge
Dienstag, den 20.03.2018, 09:30 Uhr
Brandenburgisches OLG, Gertrud-Piter-Platz 11, 14770 Brandenburg/Havel