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Die Welt: Ein Sieg für die Windkraft-Lobby – aber keiner für die Energiewende

27.06.2022 | Energieversorgung, Finanzen, Umwelt

Ein lesenswerter Artikel in „Die Welt“ zeigt, wer wirklich hinter dem neuesten Windkraftgesetz der Bundesregierung steckt.
Und warum es die Treibhausgasemissionen kaum reduzieren, aber die Abhängigkeit von Erdgas verfestigen wird.

Link zum Beitrag „Neues Wind-an-Land-Gesetz: Ein Sieg für die Windkraft-Lobby – aber keiner für die Energiewende“ in die Welt, 26.06.2022

Für alle, die kein Abo haben einige Zitate:

„Das Gesetz zum Ausbau der Windkraft an Land schleift die Rechte von Kommunen und Naturschutz, und es verhilft einer aufstrebenden Industrie und ihren Investoren zu gigantischen Geschäften. Dem Klimaschutz hilft es kaum.
[…]
Die wichtigste Vorschrift des „Wind an Land“-Gesetzes verpflichtet alle Bundesländer außer die Stadtstaaten dazu, rund zwei Prozent ihrer Landesfläche für Windkraft bereitzustellen. Würde die Vorgabe nicht eingehalten, riskierten die Kommunen ihre Hoheit über die Flächennutzung ihres Gebietes. Ob diese Einschränkung indes gegen die im Grundgesetz festgeschriebenen Selbstverwaltung der Kommunen gerichtlich bestehen könnte, ist unklar.

Warum rund zwei Prozent Fläche für Windkraft? Der Wert stammt, wie so vieles andere in dem Gesetz, aus Textvorlagen einer mächtigen Stiftung.
[…]
Die „Stiftung Klimaneutralität“ ist Teil einer finanzkräftigen internationalen Lobby: der Erneuerbare-Energien-Lobby – einem Netzwerk aus Stiftungen schwerreicher Mäzene, Großinvestoren, Industriekonzernen, ihren Branchenverbänden, Nichtregierungsorganisationen und Politikern.
[…]
Eine wissenschaftlich saubere Begründung für die zwei Prozent Landesfläche für Windkraft hat es nie gegeben.
[…]
Profitieren werden Konzerne und hinter ihnen stehende Großinvestoren, sie können mehr von den Kraftwerken aufstellen. Besonders die sogenannten Projektierer, die an jeder einzelnen Windkraftanlage verdienen, sind erpicht auf die zwei Prozent.
[…]
Deshalb soll dem neuen Gesetz zufolge, auch „artenschutzrechtliche Belange in einer Verordnung konkretisiert werden“, was bedeutet: Der Schutz bedrohter Tierarten soll dem Windkraft-Ausbau untergeordnet werden.
[…]
Als Absicherung für windarme Zeiten benötigt Deutschland allerdings weiterhin konstante Energiequellen – genügend Speicher für Windenergie werden bis auf Weiteres allerdings nicht verfügbar sein.
[…]
Deutschlands Atomausstieg lässt dem Land mangels Alternativen nur die Möglichkeit, weiterhin auf klimaschädliche Erdgas-Kraftwerke zu setzen als Absicherungsenergie.“

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