BVB / FREIE WÄHLER hat den angekündigten Antrag auf Erhöhung der Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen gegenüber Mietern in den Landtag eingereicht.
Wie bekannt, eröffnet das das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) allen Bundesländern die Möglichkeit, Verordnungen zu erlassen, um die Frist von Eigenbedarfskündigungen über das Mindestmaß von 3 Jahren hinaus auf bis zu 10 Jahre erhöhen. Hiervon hat das Land Brandenburg keinen Gebrauch gemacht.
Dabei ist gerade im Land Brandenburg und hier insbesondere im Berliner Speckgürtel eine sich zuspitzende Wohnraumsituation zu beobachten. Die Leerstandsquoten gehen rapide zurück, die Preise steigen mitunter auf Berliner Niveau. Dabei kommt dem Landesgesetzgeber eine besondere soziale Steuerungsfunktion zu.
Während die Landesregierung Kappungsgrenzen und Mietpreisbremsen für 30 Kommunen definiert hat, fehlt es im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern an einer Kündigungssperrfristverordnung. Die Voraussetzungen zum Erlass der erforderlichen Verordnungen sind bei allen 3 Bereichen gleich.
Im Hinblick auf einen möglichst umfangreichen Mieterschutz wäre es hilfreich, auch eine Kündigungssperrfristverordnung im Land Brandenburg zu erlassen. Diese wäre vor allem eine in die Zukunft gerichtete Maßnahme gegen drohende Verdrängung und somit mittelbar auch gegen Mietpreissteigerungen. Es handelt sich um eine der wenigen Rechtssetzungsmöglichkeiten in diesem Bereich, die das Land selber ergreifen kann.
Presseecho:
“Freie Wähler für Mieterschutz“ – MOZ, 18.04.2018