BVB / FREIE WÄHLER hat mit seinem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den RBB Erfolg. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer Eilentscheidung der politischen Vereinigung Recht gegeben. Der RBB wurde verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts, neu über die Zusammensetzung der Wahlarena zu entscheiden.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der RBB die Chancengleichheit verletzt und kein „nachvollziehbares journalistisches Konzept bei der Auswahl der Diskussionsteilnehmer“ vorgelegt hat. Insbesondere habe der RBB die Chance auf den Landtagseinzug über die Grundmandatsklausel nicht angemessen beachtet. Eine nachvollziehbare Begründung für die Differenzierung der Parteien habe der RBB nicht dargebracht.
Damit ist nunmehr gerichtsfest dokumentiert, dass der RBB in gleichheitswidriger Weise BVB / FREIE WÄHLER benachteiligt hat. Angesichts der wochenlangen Vorberichterstattung über die Wahlarena, in der BVB / FREIE WÄHLER durch den RBB komplett verschwiegen wurde, liegt auch eine massive rechtswidrige Beeinträchtigung der Wahlchancen vor.
BVB / FREIE WÄHLER wird in den verbleibenden Tagen des Wahlkampfes alles dafür tun, diesen Nachteil auszugleichen und das Wahlziel von 6 für 6 – also 6% für Liste 6 – zu erreichen. Der RBB tut gut daran, nicht weiter zum Nachteil unserer Kandidaten in die Wahlfreiheit der Bürger einzugreifen.