Wahlkampf mit Ministern ist nicht das einzig Unzulässige: SPD plakatiert Kurth sogar an Bäumen.
BVB / FREIE WÄHLER kritisiert den fortwährenden Missbrauch von Minister- und Bürgermeisterämtern zu Wahlkampfzwecken durch die Brandenburger SPD. Während neulich im Hauptausschuss des Landtages hierüber debattiert wurde und der Chef der Staatskanzlei Kralinski auf die strikten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verwies, macht die SPD einfach weiter.
So kam Bildungsministerin Ernst am vergangenen Freitag zum Frühjahrsempfang nach Bernau und Panketal, um sich dort nicht etwa mit Verwaltungsmitarbeitern zur Besprechung der akutesten Bedarfe in der Bildung auf Fachebene auszutauschen, sondern Wahlkampf mit SPD-Landratskandidat Kurth zu machen.
Ebenso wird Minister Gerber in dieser Woche (natürlich) eine Rundreise in den Barnim antreten, um sich „zu informieren“ und mit dem Unternehmerverband zu treffen, der erst jüngst das Kandidatenforum zur Landratswahl ausrichtete.
Es handelt sich hierbei erkennbar um Wahlkampfauftritte, weil regelmäßig keinerlei Verwaltungsarbeit oder ministerielle Aufsichtstätigkeit vorgenommen wird, sondern parteipolitisch inszenierte Auftritte gemeinsam mit dem Landratskandidaten im Vordergrund stehen.
Dasselbe spielt sich in der Uckermark ab. Ganz ungeniert lädt dort der SPD-Bürgermeister von Gartz von Amts wegen den Landratskandidaten Schulze (SPD) zum „Bürgergespräch“ ins Rathaus ein. Hier macht man sich nicht einmal mehr die Mühe, den Anschein zu wahren. Schulze wird ausdrücklich als Landratskandidat angepriesen. Selbstredend werden die anderen Bewerber nicht eingeladen. Ein eklatanter Fall des unzulässigen Missbrauchs eines Wahlamtes zu Wahlkampfzwecken.
Doch genau dies ist laut Bundesverfassungsgericht nicht zulässig. So haben sich entsprechend der richtungsweisenden Entscheidung vom 02.03.1977 (2 BvE 1/76) staatliche Organe in Wahlkampfzeiten prinzipiell zurückzuhalten und auf strikte Neutralität zu achten. So sind kurz vor der Wahl als Arbeitsbesuche und Arbeitsberichte getarnte Wahlkampfauftritte nicht erlaubt. Immer und immer wieder missachtet die SPD in Brandenburg diese verfassungsgerichtlichen Grundsätze und verschafft sich somit einen unzulässigen Wahlkampfvorteil.
Presseecho:
„Streit um Ministerwahlkampf“ – Der Prignitzer, 27.03.2018
„Freie Wähler fordern feste Regeln für Regierung im Wahlkampf“ – Welt, 27.03.2018