BVB / FREIE WÄHLER steht an der Seite der Beeskower Fraktion Beeskow und Ortsteile im Blick und wird dem Versuch der rechtswidrigen Instrumentalisierung der Stadtverwaltung zur Unterdrückung von Meinungsvielfalt und Diskussion entgegentreten und das Vorgehen des Bürgermeisters im Landtag zum Thema machen.
So ist die für die kommende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Beeskow vorgesehen sog. Willensbekundung bei genauerem Hinsehen nichts anderes als ein Versuch, eine unbequeme Fraktion mundtot zu machen. Mit Vokabeln wie „unterschwellige Unterstellung“, „Vorwürfe“ werden völlig normale Diskussionen im politischen Raum skandalisiert. Gerade die Fraktion BOB ist stets darum bemüht, durch intensive Arbeit die Interessen der Bürger, im gegebenen Falle auch von Minderheiten, die sonst keine Stimme haben, zu vertreten. Dass es hierbei zum Dissens mit der Stadtverwaltung kommt, ist in einer Demokratie ein gewöhnlicher Vorgang und in jedem Brandenburger Ort akzeptiert. Eine als Resolution getarnte Pranger-Erklärung, in der einseitig auf eine Fraktion Bezug genommen wird und damit beispiellos in Brandenburg ist, diffamiert frei gewählte Stadtverordnete und diskreditiert damit auch die Bürger, für deren Interessen sie sich einsetzen. Derartige Ausgrenzungsmechanismen sind unüblich für eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft und bedient sich Instrumenten, die Bürger in die Arme von radikalen Kräften treiben. Wir sind entsetzt über dieses besorgniserregende Vorgehen und weisen dieses entschieden zurück.
Zugleich ist das Vorgehen auch schlicht rechtswidrig. Denn die Vorlage ist als Bürgermeister-Vorlage auf die Tagesordnung gesetzt worden. Als Hauptverwaltungsbeamter hat er jedoch parteipolitische Neutralität zu wahren. Dies macht die jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts klar. So ist es der Verwaltung verwehrt, in amtlicher Funktion durch besondere Maßnahmen auf die politische Willensbildung einseitig einzuwirken (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit BVerfGE 44, 125). Die Rechtsprechung ist in Bezug auf den Bund ergangen, bindet jedoch gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG alle Behörden in Deutschland und somit auch den Beeskower Bürgermeister. Als Hauptverwaltungsbeamter hat er sich neutral zu verhalten. Diese Bestimmungen gelten auch außerhalb des Wahlkampfes. Der Bürgermeister wird aufgerufen, dieses gegen die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts verstoßende Vorgehen abzustellen und auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren. Sonst verstößt er gegen den Grundsatz der Chancengleichheit, die gemäß Art. 38 Abs. 1 GG grundlegend für freie und allgemeine Wahlen ist.
Insgesamt plädiert die Fraktion BOB dafür, dass alle Fraktionen ihren Wählerauftrag wahrnehmen. Die Rolle in einem kommunalen Parlament besteht nicht darin, kritiklos die Handlungen des Bürgermeisters abzunicken und parteipolitische Ausgrenzungsrituale durchzuführen, sondern intensiv die Probleme der Bürger vor Ort zu bearbeiten, sie ernst zu nehmen und ihnen beizustehen. An diesen Prinzipien wird BOB seine Arbeit weiter ausrichten und ruft alle Bürger der Stadt auf, kritisch hinzusehen, wer auch nach der Wahl durch Anträge, Vorlagen, Vorschläge die Themen bearbeitet, die er vor der Wahl zugesagt hat.