BVB / FREIE WÄHLER beantragt für die kommende Landtagssitzung eine umfassende Überprüfung der Rückbauverpflichtungen für Altanlagen im Bereich der Windkraft.
Ziel ist es, die bestehenden Rückbauverpflichtungen von Anlagen, bei denen demnächst die EEG-Förderung ausläuft, zu überprüfen. Da bis 2004 Sicherheitsleistungen nicht zwingend in die Genehmigungsvoraussetzungen aufzunehmen waren, ist unklar, ob die finanziellen Voraussetzungen überhaupt noch gegeben sind. Dabei wirkt sich erschwerend aus, dass im Laufe der Jahre infolge von Insolvenzen mancher Betreiber, diversen Veräußerungen an Fondgesellschaften und Hedgefonds Vertragsbeziehungen verkompliziert worden sind. Hierdurch ist nicht sichergestellt, dass und inwiefern die Rückbauverpflichteten wirklich herangezogen werden können.
Dabei ist mit Rückbaukosten von 100.000 bis 200.000 Euro pro Anlage zu rechnen. Daher soll die Landesregierung verpflichtet werden, etwaig ungedeckte Rückbaukosten detailliert zu erfassen. Für Anlagen ab 2005 sollen die als Ersatz für Sicherheitsleistungen hinterlegten Verpflichtungserklärungen auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden.
Zu beachten ist, dass im Falle des Ausfalls eines Rückbauverpflichteten die Kosten auf den Grundstückseigentümer zukommen können, da die Windkraftinvestoren den Boden nur pachten.
Hiernach soll die Landesregierung die bestehenden – ggf. auf den Landeshaushalt zukommenden – finanziellen Risiken ermitteln und bis 30.04.2019 einen entsprechenden Bericht vorlegen.
Presseecho:
„Brandenburg plant Sonderabgabe für neue Windräder“ – rbb, 15.01.2019
„Freie Wähler fordern Sicherheit beim Rückbau von Windrädern“ – Berliner Morgenpost, 15.01.2019
„Freie Wähler fordern Sicherheit beim Rückbau von Windrädern“ – MOZ, 15.01.2019