Brandenburgs Bauern können Fördermittel nicht beantragen, denn Ministerium schafft es nicht, Fördermittelrichtlinie rechtzeitig fertigzustellen
BVB/FREIE WÄHLER kritisiert die schleppende Erstellung einer dringend benötigten Agrar-Förderrichtlinie. Es droht ein erheblicher Nachteil für Brandenburgs Landwirte und es ist befremdlich, wie gelassen das Landesministerium damit umgeht.
Vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist das Fördermittelprogramm „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bis 2020 im Rahmen einer EU-Maßnahme aufgelegt worden. Diese Maßnahme wurde in mehrere Untermaßnahmen aufgesplittet, so auch u. a. in die Richtlinie „Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein“. Als Beantragungsstelle für die betreffenden Fördermittel wurde fürs Land Brandenburg die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingerichtet.
Allerdings steht seit dem 15.01.2016 auf der Webseite der ILB ohne jegliche Kommentierung, dass eine Beantragung nicht mehr möglich ist. Hieraufhin richtete BVB / FREIE WÄHLER eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung. Hintergrund dieser Anfrage war auch die Sorge, dass nicht abgerufene Fördermittel nach 2020 verfallen. Die Antwort der Landesregierung war recht verklausuliert mit dem Hinweis, dass eine Beantragung „ab Sommer 2017“ wieder möglich sein soll. Doch der Sommer ist vorbei, und auch am 1. September ist auf der Seite der ILB noch immer zu lesen „Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.“
Für die wahren Gründe liegen jedoch andere Informationen vor. Aus Gründen der zusätzlichen Inanspruchnahme weiterer Finanzmittel hätte die Förderrichtlinie überarbeitet werden müssen. Diese Überarbeitung hätte nach damaliger Aussage des zuständigen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) bereits Anfang 2017 erledigt sein sollen. Jedoch liegt bis heute keine von der im MLUL zuständigen Staatssekretärin unterzeichnete neue Richtlinie vor. Die Ursache soll u. a. darin liegen, dass das im MLUL zuständige Referat aufgrund von Personalkürzungen erst zum Juni 2017 den weitgehend hausintern abgestimmten Entwurf zur Unterschrift vorgelegt hatte. Also geht der hausinterne Durchlauf wieder von vorn los und das Ende ist inhaltlich und zeitlich nicht absehbar.
Hiernach besteht das akute Problem, dass wegen weiterer Verschleppung im MLUL keine neuen Anträge gestellt werden können, sodass auch der nötige planerische Vorlauf fehlt, um Vorhaben für 2018 antragsreif und umsetzungsfähig zu machen. Hinzu kommt, dass solche Projekte wegen der Jahreszeiten und damit verbundener baulicher und naturschutzrechtlicher Einschränkungen eine weitere zeitliche Verzögerung erfahren werden.
Fazit: Innerministerielle Abstimmungsprobleme sorgen dafür, dass in Brandenburgs Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft keine Fördermittelrichtlinie zustande kommt. Ein zweistelliger Millionenbetrag an bereitstehenden Fördermitteln kann daher nicht beantragt oder abgerufen werden.
Bild: Die alte ILB-Zentrale in Potsdam – dort hätte man die Fördermittel beantragen können, wenn denn das Ministerium fertig geworden wäre (Bildquelle Loofer – Wikipedia)