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Landesverfassungsgericht lehnt Straßensammlung für Volksbegehren ab

29.10.2021 | VI "Erschließungsbeiträge abschaffen"

BVB / FREIE WÄHLER bedauert Entscheidung des Landesverfassungsgerichts – Landesweite Behinderungen des Volksbegehrens zu beklagen

BVB / FREIE WÄHLER bedauert die heute bekannt gewordene, aber offenbar schon am Montag ergangene Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, wonach eine Straßensammlung für das Volksbegehren „Erschließungsbeiträge abschaffen“ nicht möglich sein soll.

 

Der Beschluss ist deswegen überraschend und enttäuschend, weil in allen anderen Wahlverfahren Erleichterungen geschaffen worden sind. So ist es demnächst möglich, für Bürgermeister und Landratskandidaten nur die Hälfte der Unterschriften zu sammeln, um zur Kandidatur zugelassen zu werden. Ebenso können Volksinitiativen sechs Monate länger sammeln. Begründung in all diesen bereits gewährten Erleichterungsfällen sind die Einschränkungen wegen Corona. Es ist befremdlich, dass diese pandemiebedingten Einschränkungen im Falle von Volksbegehren nicht relevant sein sollen. Damit bleibt es dabei, dass das Volksbegehren „Erschließungsbeiträge abschaffen“ die einzige Wahlvariante ist, die jede Corona-Einschränkung hinnehmen muss und keinerlei Erleichterungen erhält.

 

Offenbar konnte das Landesverfassungsgericht die Entwicklung der letzten Tage in seiner Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigen. Denn die ersten drei Wochen des Volksbegehrens machten deutlich, dass viele Gemeindeverwaltungen nicht ordnungsgemäß vorbereitet sind. Das laufende Volksbegehren sieht sich flächendeckend beispiellosen Behinderungen ausgesetzt.

 

So kommt es mitunter zu langen Verzögerungen bei der Zusendung von Unterlagen, wenn eine Online-Bestellung für die Briefwahlvariante erfolgt ist. In vielen Orten, in denen Bürger am ersten Tag des Volksbegehrens die Unterlagen bestellt haben, ist bis heute keinerlei Zusendung erfolgt. Hintergrund: Viele Kommunen haben vergessen, rechtzeitig Briefumschläge zu bestellen! So haben namhafte Gemeinden erklärt, dass sie erst Mitte November sowie Mitte Dezember (also 2 Monate nach Beginn des Volksbegehrens) in der Lage sind, Briefeintragungsunterlagen zu verschicken. Dadurch wird natürlich jede faire Durchführbarkeit des Volksbegehrens in gerade stark von Sandstraßen betroffenen Orten de facto verunmöglicht. In einem Falle stellte sich ein Amt sogar auf den Standpunkt, dass es generell keine Briefeintragungsunterlagen versenden würde, sondern es Aufgabe der Initiatoren sei, Briefumschläge dem Amt zur Verfügung zu stellen. Daher ist die Erklärung des Gerichts, dass man doch die Briefeintragung nutzen könne, praktisch nicht stichhaltig und durch die Entwicklung der letzten Tage überholt bzw. widerlegt.

 

Des Weiteren verlangen verschiedene Gemeindeverwaltungen in unzulässiger Weise, dass die Bürger Wartemarken ziehen und lange im Amt anstehen, wenn sie eine Amtseintragung wünschen. Außerdem ist zu beachten, dass zahlreiche Rathäuser ohnehin pandemiebedingt geschlossen sind, sodass Eintragungen nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Auch ermöglichen nicht alle Orte die vom Landeswahlleiter vorgegebenen 40 Eintragungsstunden pro Woche. So sind Fälle zu beklagen, in denen in unzulässiger Weise die Eintragungszeit auf bis zu 12 Stunden beschränkt wurde.

 

BVB / FREIE WÄHLER bedauert diese Situation, stellt sie doch eine erhebliche Beschränkung der Möglichkeiten dieses Volksbegehrens dar. Derartige Behinderungen sind aus früheren Volksbegehren nicht bekannt. Diese Unzulänglichkeiten dauern nun schon seit drei Wochen an und werden in einigen Orten nach Aussage der Verwaltungen auch demnächst nicht behoben sein, sodass schon jetzt eine irreparable Beeinträchtigung des gesamten Volksbegehrens zu konstatieren ist. BVB / FREIE WÄHLER wird dies auf die Tagesordnung der nächsten Innenausschusssitzung setzen und alle Behinderungen systematisch erfassen. Die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen und Abstimmungen ist ein Grundpfeiler eines demokratisch verfassten Rechtsstaates. Da die nun auftretenden Probleme teilweise in die Entscheidung des Gerichts aus Zeitgründen nicht einfließen konnten, bleibt ein erneuter Klageweg vorbehalten. Es ist bedauerlich, dass dieses Volksbegehren, welches das erste ist, das mit Corona-Beschränkungen leben muss, zugleich jenes ist, welches zusätzlich mit beispiellosen und flächendeckenden operativen Behinderungen konfrontiert ist.

 

„Wir werden uns dennoch nicht unterkriegen lassen und hoffen auf rechtsstaatliche Zustände, um das Volksbegehren doch noch ordnungsgemäß durchführen zu können“, so Péter Vida im Namen der Vertrauenspersonen.

 

Hierzu weisen wir darauf hin, dass neben der Amtseintragung (Eintragung im Rathaus) auch die Bestellung der Unterlagen online unter www.sandpisten.de möglich ist. In diesem Falle muss der örtliche Wahlleiter den Eintragungsbrief an den Bürger nach Hause senden, sodass sich dieser per Brief eintragen kann. Wir werden dies in den kommenden Tagen systematisch kontrollieren, auch wenn dies eigentlich Aufgabe der Wahlbehörden wäre.

 

Insgesamt sind 80.000 Unterschriften zu sammeln. BVB / FREIE WÄHLER setzt darauf, auf diesem Wege soziale Gerechtigkeit in Bezug auf die Inanspruchnahme von Gütern der Allgemeinheit herzustellen. Straßen gehören wie Krankenhäuser, Schulen oder Kitas zur Daseinsvorsorge und müssen deshalb von der Allgemeinheit gezahlt werden.

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