BVB / FREIE WÄHLER kritisiert den rechtswidrigen Missbrauch von Verwaltungsressourcen zu Wahlkampfzwecken – Rundschreiben des Innenministers gefordert
In Brandenburg ist es vor allem bei SPD und Linken eine Unsitte, Verwaltungspositionen zu Wahlkampfzwecken zu missbrauchen. Ein Unrechtsbewusstsein besteht nicht – die Täter glauben sich im Recht. So meinte Rainer Fornell, das auf dem Wahlzettel sei doch die Nummer, unter der man ihn erreiche. Also sei alles in Ordnung. In Wirklichkeit ist es nicht seine Privatnummer, sondern die Telefonnummer der Sekretärin des Bürgermeisters. Dass er damit eine Verwaltungsmitarbeiterin zu seiner privaten, steuerfinanzierten Wahlkampfhelferin macht, scheint ihm nicht als Unrecht bewusst zu sein. Und die Tatsache, dass seine Wettbewerber eine Wahlkampf-Sekretärin für Tausende Euro aus eigener Tasche finanzieren müssten, stört ihn auch nicht weiter.
Nebenan in Bernau versucht Bürgermeister und Rechtsanwalt André Stahl (Linke) zumindest noch zu verschleiern, dass er es mit der Neutralität nicht so genau nimmt. Obwohl die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bereits von der Wahlbehörde bestätigt wurde, hat die Stadtverwaltung ein teures Gefälligkeitsgutachten in Auftrag gegeben, um das laufende Bürgerbegehren juristisch zu verhindern. Neutralität ist das nicht, sondern der aktive Versuch, das Bürgerbegehren unter Vorwänden und Einsatz erheblicher Mittel der Kommune zu verzögern oder zu verhindern.
Dass kommunale Mittel zum medialen Kampf gegen das Bürgerbegehren eingesetzt werden soll auch nicht offensichtlich werden. So sind es offiziell das „Barnimer MittelstandsHaus“ und der Unternehmerverband Barnim, die mit massiven Werbekampagnen gegen das Bürgerbegehren Stimmung machen. So wurde im Lokalteil einer Zeitung eine ganzseitige Anzeige gegen das Bürgerbegehren geschaltet. Zahlreiche Mitglieder des Unternehmerverbands unterstützen jedoch das Bürgerbegehren. Sie wundern sich nun, wie der Verband – ohne sie zu fragen – zu der Entscheidung kam, Tausende Euro gegen ihren Willen einzusetzen. Woher kommt das Geld? Stammt es aus den Vereinsmitteln, handelt es sich teilweise um kommunale Gelder, die nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden dürfen? Denn die Stadtverwaltung ist eines der wichtigsten Mitglieder und Beitragszahler im Verband. Kommen die Gelder separat von externen Quellen? Fragt sich, von wem und wieso dann der Umweg über den Unternehmerverband genommen wurde und warum der Vorstand des Unternehmerverbands hier mitgespielt hat? Bei unseren Recherchen verwickelten sich die Akteure in Widersprüche – möglicherweise wird die Angelegenheit noch zu einem Fall für den Landesrechnungshof.
Um es klarzustellen: Bürgermeister sind keine Könige, die auch für private Zwecke frei über alle Mittel der Stadt verfügen dürfen, sondern sie sind leitende Verwaltungsbeamte der Kommunalverwaltung, die sich bei der Ausübung ihres Amtes politisch neutral verhalten müssen. Doch die gegenteilige Praxis ist in Brandenburg inzwischen dermaßen zur Gewohnheit geworden, dass selbst Journalisten es nicht als Rechtsbruch erkennen. Tatsächlich ist es jedoch in Deutschland verboten, als Kommunalverwaltung laufende Wahlen, Bürgerbegehren oder Bürgerentscheide einseitig zu beeinflussen. Die Wahlbehörde hat sich von Gesetzes wegen neutral zu verhalten und darf nicht unter Einsatz staatlicher bzw. unterstaatlicher Mittel einseitig Partei ergreifen. Hierzu verweisen wir auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.1977 (2 BvE 1/76). Erster Leitsatz des Urteils: „Den Staatsorganen ist es von Verfassung wegen versagt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbes. durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen.“
Wir fordern den Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) auf, die rechtliche Situation in einem Rundschreiben klarzustellen, um aufzuklären und grassierende Rechtsverstöße und die Veruntreuung von Steuergeld einzudämmen.