NWA Wandlitz verlangt Klageweg für Rückzahlung der verfassungswidrig erhobenen Beiträge
Demonstrationen im Sommer 2014
Mit Empörung hat BVB / FREIE WÄHLER auf die neuerlichen Ausführungen des NWA-Verbandsvorstehers, Matthias Kunde, in der MOZ vom 04.02.2016 reagiert Die dort gemachten Aussagen offenbaren ein grob rechtsstaatswidriges und nicht mehr auf dem Boden der Verfassung stehendes Verhalten. Der Verbandsvorsteher ist im Rahmen seines öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisses eigentlich an Recht und Gesetz gebunden. Daher sind seine Behauptungen, wonach bis Dezember 2015 rechtmäßig gehandelt worden wäre, schlichtweg falsch. Die Versendung der Beitragsbescheide ist dann rechtmäßig, wenn sie nicht gegen höherrangiges Recht verstößt. Die Festsetzung der Altanschließerbeiträge war jedoch verfassungswidrig und verstieß somit ganz erheblich gegen höherrangiges Recht, nämlich gegen das höchstrangige Recht – das Grundgesetz. Dieser Verstoß lag von Anfang an vor, es wurde also von Anfang an rechtswidrig gehandelt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtslage nicht geändert, es hat nur darauf hingewiesen, wie die Rechtslage von Anfang an war und dass gegen diese verstoßen wurde. Wer diese Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht bereit ist zu akzeptieren und eine eindeutige Entscheidung des höchsten Gerichts einfach schulterzuckend ignoriert, kann nicht weiter hoheitliche Funktionen bekleiden.
Es gehört zu den Errungenschaften eines freiheitlichen Rechtsstaates, dass amtlich handelnde Personen sich an Verfassungsprinzipien halten. Wer sich diesen öffentlich widersetzt, bietet nicht mehr die nötige Gewähr für ein an Recht und Gesetz gebundenes Verwaltungshandeln.
Zugleich sind die Ausführungen auch aus sozialer Sicht unerträglich. Die Bürger haben sich jahrelang gegen die teilweise ruinöse Beitragspraxis gewehrt – sie wurden ignoriert und verlacht. Jetzt haben sie Recht bekommen und derjenige, der die Beitreibung dieser verfassungswidrigen Beiträge befeuert hat, erklärt nun, für nichts verantwortlich zu sein. BVB / FREIE WÄHLER wehrt sich gegen den Versuch der Handelnden, die politisch-wirtschaftliche Verantwortung von sich zu weisen. Wir haben von Anfang an für das Gebührenmodell geworben, welches eine verbrauchsabhängige Abrechnung ermöglicht hätte. Dieses wurde mit allen Mitteln bekämpft – dafür trägt der NWA die Verantwortung. Wer damals kühn die Möglichkeit der alternativen Finanzierung abgelehnt hat, darf sich jetzt nicht kleinlaut davonmachen.
Der NWA ist in der Pflicht, allen Altanschließern – ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht – ihr Geld zurückzuerstatten. Hierbei ist auch das Land in die Pflicht zu nehmen. Eine Kumpanei des NWA mit dem Innenministerium gegen die Bürgerschaft wird BVB / FREIE WÄHLER nicht zulassen.
Presseecho:
„Ein grob rechtswidriges Verhalten“ – MOZ 09.02.2016
Ursprünglicher Artikel:
„Anschlussnehmer zahlen am Ende“ – MOZ 04.02.2016