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Positionierung zur Verwaltungsstrukturreform

03.04.2017 | Andere

Positionierung der Gruppe BVB / Freie Wähler im Landtag Brandenburg zur beabsichtigten Verwaltungsstrukturreform der rot-roten Landesregierung

Die Gruppe BVB / Freie Wähler im Landtag Brandenburg versteht sich als landesweiter Zusammenschluss der unabhängigen kommunalen Wählergruppen und Bürgerinitiativen im Land Brandenburg, die von der Überzeugung getragen sind, dass der Wille der Menschen das höchste Gut unserer Demokratie ist. Insofern war und ist es für uns ein Selbstverständnis, die Volksinitiative „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“ tatkräftig zu unterstützen. Zu dem Ergebnis von 129.464 Unterschriften, die der Präsidentin des Landtages am 14.02.2017 durch die Vertreter der Volksinitiative übergeben wurden, haben auch wir unseren Beitrag geleistet.

Einen derartig überzeugenden Ausdruck aktiver bürgerschaftlicher Teilhabe an der gesellschaftlichen Entwicklung hat Brandenburg seit 1990 nicht erlebt – und das in der vergleichsweise kurzen Zeit von 100 Tagen. Mit wachen Augen darf man darauf gespannt sein, wie Rot-Rot mit diesen Fakten umgeht.

Ein konkretes Beispiel aus der letzten Woche: Die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Vertreter der Volksinitiative in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales (AIK) am 30.03.2017 durfte ich als dessen Mitglied persönlich miterleben. Meine persönliche Einschätzung: Innenminister Schröter verfolgt augenscheinlich unbeirrt seinen Kurs, diese Kreisgebietsreform gegen alle vorgetragenen, sachlich begründeten Argumente durchzupeitschen. Bereits am Vortag hatte er die Oberbürgermeister und Landräte eingeladen und ihnen erklärt, dass er eine Verlängerung der Wahlzeiten beabsichtigt, weil es ja keinen Sinn macht, 2018 die turnusmäßigen Landratswahlen abzuhalten, wenn 2019 die Kreise zusammengelegt werden. Insofern kann ich mich als sachverständiger Teilnehmer der Sitzung am vergangenen Donnerstag des Eindrucks nicht erwehren, dass die vierstündige Anhörung lediglich ein notwendiges Übel war, um das man wegen der Gesetzesvorschrift nicht umhinkommt. Insofern trifft die Wahrnehmung verhärteter Positionen auf beiden Seiten bei den zahlreich anwesenden Pressevertretern grob betrachtet zwar den Kern der Sache, die tiefgründigeren Ursachen werden jedoch nicht analysiert.

Kritische, aber durchaus berechtigte Fragen der Vertreter der Volksinitiative zu belastbaren Ergebnissen vorangegangener Reformen blieben ebenso unbeantwortet wie die eingeforderte Klarheit über Details einer umfassenden Funktionalreform vor Änderungen bestehender Verwaltungsstrukturen. Bemerkenswert ist der Disput über den Umfang der Aufgabenübertragung vom Land auf die Ebene der Landkreise. Was aus Sicht der Vertreter der Volksinitiative halbherzig und unausgewogen ist, wird vom Minister vehement verteidigt. „Es werden Aufgaben nach unten abgegeben.“ Auf den Einwand, dass lediglich 3 % der Landesaufgaben auf die Landkreise übertragen werden sollen, beendete dann die nach Feldherrenmanier anmutende Bemerkung „Und wenn es nur 1 % sind: Es werden Landesaufgaben an die Kreise abgegeben!“ jede weitere inhaltliche Diskussion in dieser Richtung.

Aus kommunaler Sicht als besonders bedenklich wird das Fehlen konkreter Zahlen zur Untersetzung der Kosten der beabsichtigten Verwaltungsstrukturreform kritisiert. Der ausgegebenen Losung, „zukunftsfeste Verwaltungsstrukturen“ schaffen zu wollen, werden offensichtlich alle anderen Erwägungen geopfert. Da spielt es scheinbar auch keine Rolle, wenn unterm Strich gesehen alles teurer wird und der Minister dies in aller Öffentlichkeit auch noch erklärt.

Auf die von den Vertretern der Volksinitiative vor dem Innenausschuss vorgetragenen optionalen Lösungsansätze „Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit“ und konsequente Verfolgung des Ziels der „Digitalisierung der gesamten öffentlichen Verwaltung“ wird entweder gar nicht eingegangen oder sie werden durch den Minister mit dem mehr als zynisch anmutenden Hinweis auf genügend „erfolgreich gescheiterte“ Fusionsversuche auf kommunaler Ebene regelrecht disqualifiziert. Als absolut unzulässigen Eingriff in das – so die einhellige Meinung der Vertreter der Volksinitiative – Recht auf eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen Brandenburgs wurde die im § 55 Abs. 5 des Entwurfs des Gesetzes zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg (Landkreisneugliederungsgesetz – BbgLkNG) beabsichtigte Wiedereinführung eines Vorwegabzugs aus der Finanzausgleichsmasse des kommunalen Finanzausgleichs abgelehnt. Wenn aus angeblichem Landesinteresse Reformen umgesetzt werden sollen, so muss allein das Land für deren Finanzierung aufkommen.

Bereits mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2005 (HStrG 2005) vom 24. Mai 2005 wurde im Land Brandenburg ein derartiger Vorwegabzug von der Verbundmasse des kommunalen Finanzausgleichs in Höhe von 50 Mio. Euro erstmals eingeführt, begründet mit der auch „in den kommenden Jahren … schwierige[n] Finanzlage des Landes Brandenburg“ und der Notwendigkeit „weitere[r] strukturelle[r] Einsparungen zur Verminderung der Deckungslücken im Landeshaushalt“. Im Juli 2012 kündigte die Landesregierung dann die schrittweise Abschaffung des Vorwegabzugs an: „Landesregierung hält Wort: Kommunale Selbstverwaltung im Land Brandenburg wird politisch und finanziell gestärkt. Minister Markov legt Entwurf für Novelle des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes vor.“ Das Vorhaben wurde mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes“ umgesetzt. Die Kommunen bekamen 2013 20 Millionen Euro, 2014 30 Millionen Euro, 2015 40 Millionen und 2016 50 Millionen Euro mehr Zuweisungen als bisher.

Nun wieder anders herum? – Diese Frage kann nur mit einem klaren „NEIN“ beantwortet werden. Hier ist, der Diktion der damaligen Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg folgend, zu fordern: Halten Sie Wort und legen Sie keine Hand an die finanziellen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung im Land Brandenburg. Dies gilt umso mehr, als dass nicht zu erkennen ist, dass sich das Land Brandenburg in einer ähnlich schwierigen Finanzlage wie im Jahr 2005 befindet. Treffen die Landesregierung und der möglicherweise folgende Landesgesetzgeber eine einseitige Entscheidung zu Lasten der Kommunen des Landes, muss denen die Kostenentscheidung zwangsläufig folgen. Ein solidarischer Akt, ein solidarisches Handeln setzt eine Gemeinsamkeit voraus, die bei der geplanten Finanzierung der Verwaltungsstrukturreform nicht zu erkennen ist. Etwas „Solidarisches“, im rechtlichen Sinne Übereinstimmendes, Gemeinsames, gegenseitig Verpflichtendes, kann durch einen einseitigen Willensakt des Landes weder begründet noch konstituiert werden.

Im Gegenteil: Diese Landesregierung schafft hinterhältig Fakten. Auch darüber haben die Medien teilweise schon berichtet. So stellte Innenminister Schröter ebenfalls am vergangenen Donnerstag vor dem Innenausschuss klar, „dass die Gemeinden nicht angefasst werden“. Dies sei wichtig für die Bürger: „Heimat – das sind die Gemeinden, nicht die Landkreise“. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Hauptverwaltungsbeamten der Städte, Gemeinden und Ämter des Landes Brandenburg längst seine Einladung zum „Dialog zur freiwilligen Weiterentwicklung gemeindlicher Verwaltungsmodelle am 3. April 2017 erhalten. Man darf gespannt sein, mit welchen finanziellen Anreizen der Minister nun die nächste Runde der Verwaltungsstrukturreform in Brandenburg
einläutet.

Die Gruppe BVB / Freie Wähler im Brandenburger Landtag wird den Prozess begleiten und keine Möglichkeit ungenutzt verstreichen lassen, sich mit den von der Landesregierung erklärten Reformzielen kritisch im Sinne aller Gemeinden Brandenburgs und ihrer Einwohner auseinanderzusetzen. Insofern warten wir mit Spannung auf die Vorlage der überarbeiteten Referentenentwürfe und werden sorgfältig prüfen, inwieweit der Minister seine Zusage einhält, die vorwiegend kritischen Hinweise der kreisfreien Städte und der Landkreise auch angemessen zu berücksichtigen. Ansonsten können wir uns bereits jetzt nur dem Verlangen der Sprecher der Volksinitiative, die Kreisgebietsreform zu beerdigen und den an den Innenminister gerichteten Worten des früheren FDP-Landtagsabgeordneten Hans-Peter Goetz „Das Pferd, auf dem Sie sitzen, ist tot. Steigen Sie ab!“, anschließen.

Iris Schülzke
Sprecherin der Gruppe

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