Rainer Ebeling (Regionalrat für BVB / FREIE WÄHLER) informiert: Bis 2027 sollen in Brandenburg 1,8 % und bis 2032 sogar 2,2 % der Landesfläche als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden – so schreibt es das WindBG vor. Diese Planung läuft aktuell in 5 Regionalen Planungsgemeinschaften. Damit entfällt zwar die frühere Privilegierung von Windkraftanlagen, aber: Gemeinden dürfen weiterhin zusätzliche Flächen planen – das kann zur Folge haben, dass es am Ende sogar deutlich mehr Windflächen gibt als gesetzlich vorgesehen! Durch viele sogenannte Tabuflächen (z. B. Schutzgebiete) werden einige Regionen überproportional belastet – mit Windfeldern, die sich über 6–10 km erstrecken und stellenweise bis zu 15 % der Fläche ausmachen! Die strengen gesetzlichen Vorgaben lassen kaum echte Mitsprache zu Themen wie:
- Umzingelung von Dörfern
- Schutz von Erholungsräumen
- zu geringe Abstände zur Wohnbebauung
- Windkraft im Wald
In der Abwägung werden diese Themen oft weggewogen. So rückt ein Windpark einfach von einem Waldstück ins nächste! Eine dringend benötigte 3D-Visualisierung der Sichtachsen wurde 2024 in Barnim/Uckermark abgelehnt – obwohl damit die Sichtbarkeit von rund 60 % der Windräder nachvollziehbarer wäre. Bleibt da überhaupt noch Raum für faire Regionalplanung?