Radon ist ein radioaktives Gas, das unter anderem beim Zerfall radioaktiver Elemente in der Erdkruste entsteht. Das Gas steigt zur Oberfläche und kann dabei durch Fundamente in Gebäude eindringen und sich dort ansammeln. Insbesondere ältere Gebäude sind hiervon betroffen. Bei erhöhter Konzentration in der Atemluft kann dieses Edelgas aufgrund seiner Radioaktivität zu massiven gesundheitlichen Problemen führen. Laut Bundesamt für Strahlenschutz ist Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs in Deutschland, noch vor Dieselruß oder Feinstaub.
Deswegen gilt ab Jahresende ein neuer, von der EU vorgegebener Grenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter Atemluft. Um diesen einzuhalten, müssen die Länder zeitnah Aufklärung betreiben und mit systematischen Messungen anfangen. Doch in Brandenburg passiert gar nichts.
Laut Bundesamt für Strahlenschutz werden vor allem in Ostprignitz-Ruppin, aber auch in Oberhavel und in Teilen der Uckermark und des Havellandes erhöhte Werte beim Radon-Gehalt der Bodenluft prognostiziert. Auch in Brandenburg könnten daher Schulen und Kitas aber auch Verwaltungsgebäude gefährlich hohe Radon-Konzentrationen in der Raumluft aufweisen. Für kommunale Gebäude kann daher ein großer Aufwand für Sanierung oder Umbaumaßnahmen notwendig werden.
Deswegen wäre es Aufgabe der Landesregierung, die Öffentlichkeit und die Kommunen zeitnah zu informieren und auf geeignete Maßnahmen hinzuweisen. Ein aktueller Bericht von Report München zeigt, dass in den stärker betroffenen Bundesländern bereits systematische Messungen ergriffen bzw. vorbereitet werden. In Brandenburg ist dies nicht der Fall. Dabei wäre dies – auch wenn voraussichtlich nur Teile des Landes betroffen sind – dringend nötig. Das Protokoll der 89. Sitzung der Umweltministerkonferenz, die vor einem halben Jahr in Potsdam stattfand, zeigt, dass das Problem bekannt ist.
Deswegen fordert BVB / FREIE WÄHLER, dass die Landesregierung noch im ersten Halbjahr 2018 eine Aufklärungskampagne startet und das Landesamt für Umwelt anweist, entsprechende Messungen vorzubereiten, wobei in den gefährdetsten Landkreisen begonnen werden sollte. Hiernach ist die Öffentlichkeit über die Ergebnisse zu informieren. Zudem ist in Abstimmung mit den Landkreisen zu prüfen, in welchen Gebäuden Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen erforderlich sind, um den Radongehalt der Raumluft auf ein ungefährliches Maß zu reduzieren. Hierbei anfallende Kosten sind in den Landeshaushalt einzustellen.