Matthias Rudolph
Wahlkreis 30 (Oder-Spree III)
Stadt Beeskow, Stadt Fürstenwalde/Spree, Gemeinde Grünheide (Mark), Amt Odervorland, Gemeinde Rietz-Neuendorf
Politische Erfahrungen in Fürstenwalde
Ab 2009 fing ich an, mich für die Politik hier vor Ort zu interessieren. Ich lernte die Strukturen kennen, besuchte Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagssitzungen. Dabei stellte ich immer wieder fest, dass die Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner viel zu wenig beachtet werden. Die Politik ist offenbar viel zu wenig im Kontakt mit den Menschen, man hört Ihnen nicht zu und trifft Entscheidungen an Ihnen vorbei. Das wollte ich ändern. Mit Gleichgesinnten gründete ich im Jahr 2013 das „Bündnis Fürstenwalder Zukunft“, und wir schafften es bei der Kommunalwahl 2014 ein paar Mandate zu erringen. Im Jahr 2018 kandidierte ich als Bürgermeister für die Stadt Fürstenwalde/Spree und wurde im ersten Wahlgang gewählt. Nach nunmehr 6 Jahren im Amt des Bürgermeisters, fühle ich mich nicht etwa zu höherem berufen. Ich musste aber immer wieder feststellen, wie wichtig eine Vernetzung und eine Unterstützung aus dem Landtag in Potsdam für die tägliche Arbeit ist. Vieles wird in Potsdam nach dem Gießkannenprinzip entschieden, obwohl das Land Brandenburg viele verschiedene Regionen hat und diese haben ganz unterschiedliche Herausforderungen.
Warum ist es wichtig, dass Sie mich wählen?
Das Land erlässt ständig neue Verordnungen, die uns Kommunen zu kostenintensivem Handeln verpflichten, ohne die nötigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Viel zu häufig wird in die Gegebenheiten vor Ort hineinregiert. BVB/Freie Wähler setzt sich dafür ein, dass die kommunale Selbstverwaltung mehr Berücksichtigung findet. Die Idee ist, dass ich als Direktkandidat ohne Absicherung über eine Parteienliste antrete. Es geht darum, BVB/Freie Wähler zu unterstützen, um ein derart starkes Ergebnis zu erzielen, dass eine Regierungsbeteiligung möglich wird. In den aktuellen Konstellationen halte ich BVB/Freie Wähler für die beste Wahl, wenn man Opposition wählen möchte, um Veränderungen auf Landesebene herbeizuführen. Ich kandidiere zu 100 Prozent zum Nutzen der Region. Je besser man im Landtag verankert ist, desto mehr kann man auch vor Ort bewirken. Meine Kandidatur soll BVB/Freie Wähler mit einem bekannten Gesicht unterstützen, damit unsere lokalen Anliegen Gehör finden.
Was ich für Brandenburg anpacken will…
Kommunale Selbstverwaltung stärken
Die Kommunale Selbstverwaltung wird den Städten und Gemeinden grundgesetzlich garantiert. Dahinter steht der Gedanke, dass die örtliche Gemeinschaft bestehend aus Bürgerinnen und Bürgern sowie gewählten politischen Vertretern selbst am besten wissen, was vor Ort gebraucht wird und wie das Zusammenleben organisiert werden soll. Leider sieht die Realität anders aus. An vielen Stellen wird bis in die untersten Ebenen hineinregiert. Tausende Verwaltungsvorschriften von Bund und Ländern lähmen kommunale Verwaltungen und verhindern bürgernahes und schnelles Handeln. Über ausufernde Aufgabenübertragung auf die Kommunen bei gleichzeitig mangelhafter Finanzausstattung wird aus der Ferne gesteuert, was vor Ort umgesetzt werden soll. Fördermittel sollen es richten. Wer die Bürokratiemonster gut beherrscht und gut vernetzt in
die Ministerien ist, der wird bedacht. Aber ein großer An-teil des Geldes kommt überhaupt nicht bei den Projekten an. Immer größer werdende Strukturen und immer mehr Beteiligte müssen schließlich bezahlt werden. Doch selbst wenn vor Ort durch Politik und Verwaltung im Einklang mit dem Willen der Bürger Entscheidungen getroffen worden sind, dann sitzen in unteren oder oberen Landesbehörden oftmals Mitarbeitende mit einer anderen Meinung, welche dann die Umsetzung verhindert. Das bedeutet Frust in den Städten und Gemeinden. Ich stehe dafür, dass die kommunale Selbstverwaltung wieder stärker gelebt wird. Wenn vor Ort Entscheidungen im Einklang mit den Gesetzen getroffen worden sind, dann dürfen diese nicht durch höhere Behörden aufgehalten werden.
Finanzen verbessern
Um die kommunale Selbstverwaltung auch wirksam werden lassen zu können, bedarf es einer ausreichenden Finanzausstattung. Es gilt das Prinzip der Konnexität. Wenn Land oder Bund beschließen, dass eine neue Aufgabe durch Städte und Gemeinden übernommen werden soll, dann muss das auch vom Gesetzgeber bezahlt werden. Zu oft wird dieses Prinzip aber durch juristische Tricks ausgehebelt oder aber mit Alibisummen finanziert. Gleichzeitig haben Kommunen aber kaum eigene Einahmequellen oder Steuerungsmöglichkeiten. Die Gewerbesteuereinnahmen hängen von den konjunkturellen Bedingungen ab, die aber auf anderen Ebenen gesteuert werden. Einkommensteuer- und Umsatzsteuerzuweisungen werden über ein kompliziertes Gesetz über Bund und Länder auf die Kommunen verteilt, ohne eigene Eingriffsmöglichkeiten. Bund und Länder können sich beliebig verschulden, Kommunen dürfen das nicht. Über das Debakel der Grundsteuer lässt sich ein eigenes Kapitel eröffnen. Kurzum: alle Förderprogramme des Landes sind auf den Prüfstand zu stellen. Das Geld ist stattdessen über eine fairen Verteilschlüssel pauschal den Kommunen zuzuweisen und diese sollen frei darüber verfügen dürfen, so wie es vor Ort entschieden wird. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit natürlich immer im Blick.
Gesetze zu Bildung und Betreuung reformieren
Sowohl das Kitagesetz als auch das Schulgesetz müssen dringend reformiert werden – ideologiefrei. Zunächst ist das Versprechen der Landesregierung einzulösen, dass Bildung und damit auch die Betreuung in den Kinderkrippen, Kindergärten und Horten endlich kostenfrei wird. Dies darf aber nicht zu Lasten der Kommunen gehen. Bildung ist essentiell für das Funktionieren der heutigen Gesellschaft. Da kann es nicht ums Geld gehen. Was am Anfang vermeintlich eingespart wird, kostet am Ende eine zigfache Summe. Es werden riesige Summen ausgegeben, um Probleme zu lösen, die es nicht gäbe, wenn man nicht am falschen Ende sparen würde. Also entweder die Kosten werden zu 100% aus dem Landeshaushalt bestritten oder den Kommunen wird das Geld direkt in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt, um die Kosten tragen zu können.
Die Horte gehören im Schulgesetz geregelt und nicht im Kitagesetz. Die unterschiedlichen Regelungskreise führen in der Praxis vor Ort immer wieder zu großen Problemen. Die Grundschulen werden in der Regel durch die Kommunen ausgestattet und betrieben.
Die Lehrer sind jedoch Landesbeamte. Wohingegen das Personal in den Horten, den Kommunen oder den freien Trägern zugeordnet ist. Damit eine zielgerichtete Ganztagsbetreuung (und -bildung) stattfinden kann, muss das auch auf kommunaler Ebene in eine Hand gegeben werden. Die freien Träger mit ihren sehr erfolgreichen Schulcampi machen uns vor wie gut das funktioniert.
Konkret stehe ich dafür, dass kommunale Horte und Grundschulen vollständig in der Hand der Kommune sind, inklusive dem vollständigen für den Betrieb notwendigen Lehrpersonal nebst weiteren Beschäftigten wie Schulsozialarbeitern, Schulkrankenschwestern etc. Nur so lässt sich die Ganztagsbetreuung vor Ort sinnvoll umsetzen. Es darf keinen Unterschied geben zwischen Schulen in freier Trägerschaft und denen in kommunaler Trägerschäft – sowohl finanziell als auch in der Qualität.
Altanschließer vollständig entschädigen
Das Kapitel „Altanschließer“ muss endlich beendet werden. Das juristische Spiel mit den immer älter werdenden Betroffenen durch einige Zweckverbände muss aufhören. Es bedarf dazu einer Lösung durch das Land. Die Altanschließerbeiträge sind unverzüglich und flächendeckend zurückzuzahlen. Die Zweckverbände müssen im Gegenzug solide ausfinanziert werden, damit sie landesweit auf eine reine Gebührenfinanzierung umgestellt werden können. Die Ungleichbehandlung in unterschiedlichen Landesteilen muss aufhören. Auch hier ist Bürokratie abzubauen und das gesamte System zu vereinfachen. Das spart den Bürger und den Staat auf Dauer bares Geld. Die notwendigen finanziellen Mittel sind einmalig durch den Landeshaushalt bereitzustellen.
Grundsteuer einfacher erheben
Die Grundsteuererhebung ist in Brandenburg zu einer verkappten Vermögenssteuer gemacht worden. Ich stehe dafür, dass in Brandenburg die Erhebung deutlich vereinfacht wird: Grundstücksgröße multipliziert mit dem Bodenrichtwert multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt die Grundsteuer. Fertig. Der Bodenrichtwert wird jährlich durch einen Gutachterausschuss ermittelt. Die Grundstücksgrößen liegen durch die Katasterdaten in jeder kommunalen Verwaltung vor. Die Hebesätze werden durch Beschluss der Gemeindevertretung festgelegt. Dieses Verfahren erspart nicht nur Unsummen in Bezug auf den Verwaltungsaufwand in Kommunen und den Finanzämtern des Landes, sondern erspart jedem Bürger auch die Grundsteuererklärung. Es werden Ressourcen freigesetzt, die für deutlich sinnvollere Angelegenheiten genutzt werden können. Personal kann eingespart werden, da der gesamte Vorgang der Grundsteuererhebung vollautomatisiert ablaufen kann.
Kurzporträt
- 48 Jahre alt, zwei Kinder
- Diplom-Kaufmann, Bankkaufmann
- Erfahrung im In- und Ausland
- seit 2018 Bürgermeister in Fürstenwalde/ Spree
- Hobbys: Basketball, Schwimmen, Motorradfahren
- Motto: Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
Kontakt
Matthias Rudolph
E-Mail: matthias.rudolph@bfz-fuerstenwalde.de
Telefon: 03361 – 6792457
Whatsapp: 01521 – 1427399
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Twitter/X: @FWkannmehr
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