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Altanschließer: BVB / FREIE WÄHLER kämpft weiter – Antrag im Landtag folgt

20.03.2018 | Altanschließer

In der heutigen Verhandlung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts wurde deutlich, dass das Gericht dazu neigt, die Staatshaftungsansprüche jener Bürger, die keinen Widerspruch gegen ihren Abwasserbescheid eingelegt hatten, nicht anzuerkennen.

Dies stützte die Vorsitzende Richterin vor allem auf die Auffassung, dass kein rechtswidriges Handeln der Abwasserzweckverbände, sondern „legislatives Unrecht“ vorliege. Ausdrücklich erklärte Richterin Thaeren-Daig, die auch Vizepräsidentin des OLG ist, dass rechtswidriges Handeln des Landes, konkret des Landtages, durch die entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes gegeben sei.

Als Rechtsanwalt gäbe es viele Einwendungen gegen die sich abzeichnende Entscheidung zu erheben. Insbesondere gegen den aus Sicht der beitragsbelasteten falschen Ausschluss der Anwendbarkeit des Staatshaftungsgesetzes und die mangels planwidriger Regelungslücke unzulässige doppelt analoge Anwendung des § 79 Abs. 2 S. Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Hierüber wird die Revision zum Bundesgerichtshof zu entscheiden haben.

Politisch maßgebend sind die Ausführungen der Gerichtsvizepräsidentin, wonach das Land unrechtmäßig gehandelt habe. Denn bisher wurde dies immer wieder verneint. Die rot-rote Mehrheit des Landtages und die Landesregierung haben jede Schadenersatzforderung mit der Begründung abgelehnt, dass nicht das Land, sondern die Verbände rechtswidrig gehandelt hätten. Nun werden aber Staatshaftungsansprüche gegen die Verbände mit der Begründung negiert, dass das Land rechtswidrig gehandelt habe. Bemerkenswert dabei ist, dass auch der Prozessbevollmächtigte des Landes Brandenburg gegen diese Feststellungen in der mündlichen Verhandlung keinen Widerspruch erhob – weil ihm an dieser Stelle diese Argumentation zupasskam.

Dieses Verantwortungs-Ping-Pong muss ein Ende haben. Daher wird BVB / FREIE WÄHLER für die kommende Landtagssitzung einen Antrag einbringen, der auf die Ausführungen des OLG Bezug nimmt. Wenn tatsächlich Staatshaftungsansprüche gegen die Verbände mit der Begründung abgelehnt werden, dass das Land rechtswidrig gehandelt habe, dann ist das Land auch in der Pflicht. Deswegen wird der einzureichende Antrag die Forderung beinhalten, dass das Land die Kosten übernimmt, die durch sein rechtswidriges Verhalten entstanden sind. Es wird interessant sein, zu beobachten, ob „das Land“ dann immer noch obiger Argumentationslinie folgt.

Denn eine Rosinenpickerei geht nicht. Wenn das Land rechtswidrig, korrekt: verfassungswidrig, gehandelt hat, dann muss es auch die Verantwortung übernehmen. Deswegen wird – gestützt auf die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts – der Antrag die Übernahme der zirka 250 Millionen Euro an Staatshaftungsforderung vorsehen. Nur eine lückenlose Rückzahlung aller verfassungswidrig erhobenen Beiträge sorgt für einen nachhaltigen sozialen Frieden im Land.

Presseecho:

“Dämpfer für Altanschließer” – MAZ, 20.03.2018

“Altanschließer haben keinen Anspruch auf Staatshaftung” – MOZ, 20.03.2018

“OLG: Altanschließer haben keinen Anspruch auf Staatshaftung” – Lausitzer Rundschau, 20.03.2018

“Kein Anspruch auf Staatshaftung” – rbb-online (Brandenburg Aktuell), 20.03.2018

“Freie Wähler kämpfen für Altanschließer” – Meetingpoint Brandenburg, 20.03.2018

“Altanschließer, die Nächste!” – PNN, 21.03.2018

Kein Anspruch auf Staatshaftung” – neues deutschland, 21.03.2018

 “Drei Fragen an: den fraktionslosen Landtagsabgeordneten Péter Vida (BVB / Freie Wähler)” – MOZ, 21.03.2018:

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