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9. Haushalt und Finanzen

17.05.2012 | Andere

9. Haushalt und Finanzen

 

Die BVB / FREIE WÄHLER bekennt sich zum Ziel einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Die Steuerzahler haben das Recht, dass ihr Geld sinnvoll und sorgsam verwendet wird. Dabei hat für uns die Vermeidung von Nettoneuverschuldungen oberste Priorität. Wir halten den Verzicht auf die Aufnahme von neuen Krediten spätestens ab dem Haushaltsjahr 2015 für möglich. Ab sofort müssen die finanziellen Spielräume, die insbesondere durch historisch niedrige Zinsen auf die Landesschuld entstehen, konsequent genutzt werden, um die im Jahr 2014 bestehende Gesamtverschuldung des Landes in Höhe von annähernd 20 Mrd. EUR sukzessive abzubauen. Ab dem Jahr 2018 streben wir eine jährliche Reduzierung des Schuldenstandes von 100 – 200 Mio. EUR an. Nur so gewährleisten wir eine nachhaltige sowie stabile Finanzsituation des Landes und belasten die zukünftige Generation nicht über das erträgliche Maß hinaus.

BVB / FREIE WÄHLER sieht den Schlüssel zum Erfolg vor allem in einer konsequenten Personalpolitik und Schuldentilgung. Die derzeitige Zahl von mehr als 50.000 Landesbediensteten ist sukzessive zu reduzieren und die Effizienz der Landesbehörden zu steigern. Wir streben mittelfristig eine Personalausgabequote von unter 25% an, indem wir die Abschaffung sämtlicher Landesämter, und die Zuordnung und Übertragung der Aufgaben an die Landesministerien und die Landkreise anstreben.

Des Weiteren lehnen wir überdimensionierte Landesinvestitionen ab und fordern deren strikte Deckelung. Zudem fordern wir perspektivisch eine Reduzierung der unmittelbaren Landesbeteiligungen, um daraus resultierende wirtschaftliche Risiken zu minimieren und den

Schuldenabbau gezielt zu unterstützen. Wir halten dabei mittelfristig einen Eigenkapitalanteil von maximal 1 Mrd. EUR und eine Bilanzsumme von 12 Mrd. EUR der unmittelbaren Landesbeteiligungen für sinnvoll.

Der kommunale Finanzausgleich als die Grundlage dafür, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise ihre Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung erfüllen können, ist durch die Erhöhung des Landesbeitrags weiter zu stärken, zu vereinfachen und für Jeden transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Dafür streben wir mittelfristig eine Steigerung der kommunalen Beteiligung am Landesanteil der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer von derzeit 20% auf 22% an. Das Konnexitätsprinzip ist grundsätzlich zu wahren.

Zur Förderung der strukturschwachen und von der demografischen Entwicklung besonders betroffenen Städte, Gemeinden und Landkreise werden wir die optionale Grundlage für die allgemeinen Schlüsselzuweisungen gemäß § 20 Satz 2 BbgFAG auf den durchschnittlichen Bevölkerungsstand der letzten fünf Jahre ausdehnen. Die Vorwegentnahme zur Förderung der Landeshauptstadt Potsdam lehnen wir ab, um eine faire und gerechte Beteiligung aller Kommunen zu ermöglichen. Ferner fordern wir eine konsequente und kostendeckende Finanzausstattung der Kommunen bei zusätzlichen Übertragungen von Aufgaben des Landes. Bundesmittel, die den Kommunen für Ihre Aufgaben zur Verfügung gestellt werden, sind vom Land ungekürzt weiterzuleiten.

Bei der Erstellung der Haushaltspläne und mittelfristigen Finanzplanungen fordert BVB / FREIE WÄHLER eine offenere und transparentere Informationspolitik. Die Bürger sind dabei im Rahmen der parlamentarischen Haushaltsverhandlungen aktiv zu beteiligen und Anregungen und Vorschläge wohlwollend zu prüfen. Auf kommunaler Ebene sollen verpflichtend Bürgerhaushalte eingeführt werden, um den Bürgern eine direkte Gestaltung und Einflussnahme zu ermöglichen und damit die Akzeptanz der Entscheidungen zu erhöhen. Dies kann jedoch nur dann erreicht werden, wenn die Bürger auch die Grundsatzentscheidungen bei den großen Investitionen mit treffen können. Nach einer flächendeckenden Einführung von Bürgerhaushalten in Städten, Gemeinden und Landkreisen streben wir an, dies auch auf Landesebene durch die Entwicklung eines geeigneten Beteiligungsverfahrens zu verwirklichen.

Die den Kommunen von Land verordnete doppische Haushaltsführung hat den Brandenburger Städten, Gemeinden und Landkreisen in den letzten Jahren viel Kraft und Mühen abverlangt. Wir halten es für befremdlich, dass das Land den eigenen Haushalt jedoch weiterhin im Rahmen des kameralistischen Regelwerks erstellt, gleichzeitig jedoch die Vorzüge der Doppik immer wieder offensiv vertritt. Wir lehnen es ab, dass auf Landes- und Kommunalebene unterschiedliche Haushaltskonzepte zur Anwendung kommen. Wir fordern eine vorbehaltlose Überprüfung der kommunalen Erfahrungen mit der doppischen Haushaltserstellung insbesondere hinsichtlich der damit ursprünglich angestrebten Vorteile. Im Falle der Beibehaltung derselben sollte diese auch für die Erstellung des Landeshaushalts verbindlich werden.

 

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