8. und 9. Sitzung des Landtags beschließt Änderungen zu Fraktionshürden und Gruppenstatus
In seinen beiden Redebeiträgen kritisierte Péter Vida noch einmal den Inhalt der im Landtag zur Abstimmung vorgelegten Änderungen im Fraktionsrecht und der Geschäftsordnung.
Bereits am 18.03.2015 wurde über die Änderung der Fraktionshürde debattiert. In seinem Redebeitrag wies er auf die verfassungswidrige Benachteiligung von Abgeordneten hin, die daraus entsteht. Sie können ab sofort manche Parteien ab 4 Sitzen eine Fraktion bilden, andere ab 5. Die Benachteiligung trifft dabei nicht nur per Grundmandatsklausel einziehende Abgeordnete. Auch eine mögliche sorbische Liste könnte aufgrund der Klausel für ethnische Minderheiten ohne 5%-Hürde in den Landtag einziehen. Sie wäre ebenso betroffen, sie könnte ab 4 keine Fraktion bilden – der Minderheitenschutz wäre damit ausgehöhlt.
Am 19.03.2015 wurde über den neuen Gruppenstatus diskutiert. Péter Vida wies in Redebeitrag darauf hin, dass dieser rechtlich keinen Fortschritt bringt. So haben fraktionslose Abgeordnete im Landtag 9 verschiedene Rechte. Fraktionen haben hingegen 33 Rechte. Der nun beschlossene Gruppenstatus hat dieselben 9 Rechte wie fraktionslose Einzelabgeordnete. Von fraktionsähnlichen Rechten, wie sie die Sachverständigen und das Bundesverfassungsgericht fordern, keine Spur. Auch die finanzielle Ausstattung bleibt weit hinter dem zurück, was eine nur unwesentlich größere Fraktion bekommt. So soll eine 3-köpfige Gruppe 20% dessen erhalten, was eine 4-köpfige Fraktion erhält. Er kündigte an, diesen Status als rechtloser Einzelabgeordneter nicht hinzunehmen.
Christoph Schulze lieferte sich einen Schlagabtausch mit Thomas Domres (Linke). Domres hatte sich öffentlich mit all den Rechten gerühmt, die uns großzügig „zugestanden“ würden. Zugestanden wurde jedoch tatsächlich nichts, da sämtliche der Gruppe „zugestandenen“ Rechte unseren Abgeordneten schon aus der Verfassung heraus als Einzelabgeordnete zustehen.
Schulze vertraut darauf, dass die Regelungen vor dem Verfassunsgericht keinen Bestand haben werden, egal wie sehr sich nun die Beteiligten gegenseitig dafür loben. Er bedauerte, dass man sich im Landtag Brandenburg sein Recht immer erst vor Gericht erkämpfen muss.
Domress erwiderte, dass die Regelung auf Grundlage der Anhörung erfolgte. Was nachweislich falsch ist, selbst im Entwurf steht explizit, dass diese Regelung entgegen dem Rat der Schverständigen erfolgte. Die Rechte sind in keiner Weise „fraktionsähnlich“, was eine der Forderungen der Sachverständigen war.
Bemerkenswert waren die Ausführungen von Domres, BVB / FREIE WÄHLER habe in der Vorbereitung der Beschlussfassung die Anträge nach mehr Rechten nicht frühzeitig artikuliert. Péter Vida wies in seinem Beitrag nach, dass dies eklatant wahrheitswidrig ist. So hat der Hauptausschuss auf Betreiben von SPD und Linken im Dezember beschlossen, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, die die neue Geschäftsordnung und das neue Fraktionsgesetz erarbeiten solle. Es wurde beschlossen, dass jede Fraktion in dieser Arbeitsgruppe mit einer Person vertreten sein solle. Unser Antrag, dass auch wir mitarbeiten können, wurde abgelehnt. Und wer war dagegen? SPD und Linke – allen voran Domres. Erst dagegen stimmen, dass BVB / FREIE WÄHLER in der Arbeitsgruppe mitmachen kann und dann kritisieren, dass wir da nicht dabei sind.
Aber die die rot-rote Koalition hat eine Mehrheit und auch einigen anderen Parteien ist die Behinderung politischer Wettbewerber wichtiger als die Einhaltung demokratischer Spielregeln oder der Verfassung. Die Änderungen wurden mit Mehrheit angenommen. Unsere Anträge abgelehnt. Wie von Christoph Schulze angekündigt werden wir nun vor das Landesverfassungsgericht ziehen.
Péter Vidas Rede zu den nicht gewährten Gruppenrechten
Schlagabtausch Christoph Schulze Thomas Domres (Linke)
Péter Vida zum Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch die neue Fraktionshürde