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Willkür im Landratsamt von MOL? BVB / FREIE WÄHLER ergreift Initiative im Landtag

08.08.2015 | Andere

BVB / FREIE WÄHLER wendet sich mit parlamentarischer Anfrage an die Landesregierung, um das offensichtlich willkürliche Wirken des Landrates von Märkisch-Oderland zu stoppen.

Mirko Prinz, Stadtverordneter AltlandsbergWie erinnerlich hat die Stadtverordnetenversammlung Altlandsberg Millioneninvestitionen für das Schlossgut beschlossen. Entgegen der klaren Bestimmung der Brandenburgischen Kommunalverfassung wurde der zuständige Ortsbeirat nicht beteiligt. Stadtverordneter Mirko Prinz (seit Kurzem Mitglied bei BVB / FREIE WÄHLER) rügte dies umgehend – noch im März – bei der Kommunalaufsicht. Diese wurde jedoch nicht tätig. Erst jetzt, 4 1/2 Monate später, antwortet der Landrat.

Gernot Schmidt (SPD), Landrat von Märkisch-OderlandSeine Ausführungen sind mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar. So schreibt Landrat Schmidt, dass er die Beschwerde von Prinz zunächst nicht bearbeitet habe, weil dieser seinerzeit für das Amt des Bürgermeisters kandidiert habe. Eine offensichtliche Ansage, Rechtsverstöße zu ignorieren, um dem amtierenden Bürgermeister nicht in die Parade zu fahren. Des Weiteren führt der Landrat, der als allgemeine untere Landesbehörde tätig wird, aus, dass es ihm ohnehin freistehe, ob er gegen Rechtsverstöße vorgeht oder nicht und er sich hierbei nicht instrumentalisieren lasse. (Lesen Sie die skandalösen Ausführungen hier.)

Den Gipfel setzt der Landrat der Sache auf, indem er schreibt, dass er auch jetzt den Rechtsverstoß nicht mehr prüfen würde, weil der Beschluss ja schon durchgeführt sei. Erst verweigert er die Prüfung aus sachwidrigen Gründen, in der Zwischenzeit wird der Beschluss (dank des Schweigens des Landrates) durchgeführt, und dann beruft sich dieser darauf, dass er jetzt nichts mehr machen könne, weil der Beschluss ja umgesetzt sei.

Die Landtagsgruppe BVB / FREIE WÄHLER wird dieses gegen alle Prinzipien rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns verstoßende Vorgehen nicht hinnehmen. Wir legen diesen Vorgang dem Innenministerium vor und stellen eine Reihe von parlamentarischen Fragen. So wollen wir von der Landesregierung wissen, inwiefern die Einhaltung von Landesrecht auch Aufgabe eines Landrates ist. Des Weiteren verlangen wir konkrete Aussagen zur Beteiligungspflicht von Ortsbeiräten bei Investitionsvorhaben.

Die Landesregierung muss das Schreiben des Landrates prüfen und beantworten, ob seine Ausführungen mit dem Rechtsstaatgebot vereinbar sind. Bürger und Gewählte haben den Anspruch, dass obere und untere Landesbehörden die Einhaltung des Rechts, welches sie setzen, auch selbst beachten.

Antwort des Landrats MOL auf Beschwerde

Unsere parlamentarische Anfrage

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