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Land Brandenburg: Verantwortungslosigkeit mit angeeigneten Immobilien

04.01.2017 | Andere

Landesregierung eignet sich herrenlose Immobilien an, aber kümmert sich kaum um die einsturzgefährdeten Gebäude – Kleine Anfrage von Iris Schülzke

Schon vor knapp zwei Jahren hatte Iris Schülzke mit einer Kleinen Anfrage gezeigt, dass die Landesregierung bei der Aneignung durch Todesfall herrenlos gewordener Grundstücke Rosinenpickerei betreibt. Bei Grundstücken, die vermutlich einen profitablen Verkauf oder Pachteinnahmen erwarten lassen, schlägt sie zu. Bei Grundstücken, bei denen Kosten oder Altlasten anstehen, überlässt sie diese Kostenblöcke hingegen den Kommunen. 

Nun stellt sich im Herzberger Ortsteil Löhsten heraus, dass es nicht nur Rosinenpickerei ist. Selbst bei den Grundstücken, die sich das Land aneignet, werden die Anwohner und Kommunen mit den Problemen allein gelassen. Stehen auf den Grundstücken Gebäude, tut die Landesregierung nichts, auch nicht, wenn diese einsturzgefährdet sind und die Anlieger gefährden. Im Fall von Löhsten wollen die Bürger nicht warten, bis ihnen beim nächsten Sturm lose Dachziegel oder ein maroder Schornstein aufs eigene Haus, das Auto oder die eigenen Köpfe fliegen. Sie verlangen vom Land, dass es sich um sein Eigentum kümmert. Bei einer weiteren baufälligen Immobilie im Ortsteil scheint das Land keine Gewinnmöglichkeiten zu sehen und lehnte die Aneignung ab. „Es besteht weder Landesbedarf, noch ist eine Verwertung wahrscheinlich, da die im betreffenden Grundbuch eingetragenen Zwangssicherungshypotheken den Grundstückswert übersteigen.“, so das Ministerium wörtlich. Somit ist aktuell niemand für das langsam zusammenbrechende Gebäude verantwortlich.

Die Bürger wollen diesen Zustand nicht hinnehmen, zumal die Gebäude auch ein Schandfleck im sonst deutlich beschaulicheren Ort direkt an der Grenze zu Sachsen sind. Der Vorsitzende des Kirchenfördervereins, Bernd Richter, kann nicht verstehen, dass es dem Land egal ist, dass die Besucher, die von Sachsen aus kommen, von Brandenburg hinter der Landesgrenze als erstes Ruinen sehen. Die Bürger haben sogar Hilfe beim Abriss des landeseigenen Gebäudes angeboten. Doch bisher vergebens – scheinbar hält die Verwaltung des Landes das Gebäude für denkmalgeschützt, obwohl dies lediglich auf ein anderes Gebäude auf dem Grundstück zutrifft, die Fachwerk-Gaststätte. Selbst der Versuch der lokalen Selbsthilfe versandet so in der Bürokratie der Landesregierung …

Antwort Landesregierung auf Kleine Anfrage „Landesgrundstücke in Herzberg, OT Löhsten“

Presseecho:
In Löhsten passiert weiterhin nichts bei den einsturzgefährdeten Häusern – Lausitzer Rundschau 04.01.2017

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