Mindestens 5.900 Haushalte im Tagschutzgebiet erhalten mit Segen der Landesregierung nur minderwertigen Schallschutz anstatt denjenigen, der ihnen nach Planfeststellungsbeschluss zusteht
Stand Ende April 2017 weist der sogenannte Monatsbericht Schallschutz der FBB GmbH bei den Schwerstbetroffenen im Tagschutzgebiet aus, dass von den 11.166 ermittelten Ansprüchen auf baulichen Schallschutz bereits jetzt 5.900 statt eines entsprechenden Schutzes lediglich eine Entschädigung ausgezahlt bekommen, der in der Regel deutlich geringer ist als die errechneten Kosten für den Schallschutz. Das sind bereits mehr als die Hälfte aller Schwerstbetroffen, obwohl das nach dem Planfeststellungsbeschluss für den BER eine seltene Ausnahme sein sollte.
Was bedeutet das?
Die Eigentümer erhalten in diesem Fall eine Entschädigungszahlung in Höhe von 30 % des „schallschutzbezogenen Verkehrswertes“ ihres Hauses [1]. Ansonsten werden die Schwerstbetroffenen damit allein gelassen, wie sie sich, ihre Familien und ihre Häuser wenigstens ein wenig vor dem mit dem BER kommenden Dauerlärm schützen können. Denn sie bekommen oftmals noch nicht einmal ein vollständiges Leistungsverzeichnis der für ihr Haus erforderlichen Schallschutzmaßnahmen mit den zugehörigen Kosten nach der Begutachtung durch die FBB GmbH bzw. von ihr beauftragter Ingenieurbüros, weil der Flughafen die Berechnungen und die Erstellung solcher Verzeichnisse abbricht, wenn klar wird, dass die Entschädigungsgrenze überschritten und es zu keinem realen Einbau von Schallschutz kommen wird.
Das hat zur Folge, dass die betroffenen Bürger zwar eine Entschädigung erhalten, aber in der Regel nicht wissen, welche besonders dringenden bzw. wirksamen Schallschutzmaßnahmen zu ihrem Haus und der entsprechenden Statik passen und welche sie damit prioritär mit dem viel zu wenigen Geld vornehmen lassen sollen, damit wenigstens ein Mindestmaß an Schallschutz umgesetzt werden kann.
Aufgrund dieser von vielen Betroffenen geschilderten katastrophalen Lage hatte der Landtagsabgeordnete Christoph Schulze (Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler) bei der für den Flughafen zuständigen „Aufsichtsbehörde“, dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, bei Ministerin Kathrin Schneider persönlich schriftlich zu diesem Problem nachgefragt, ob das zulässig sei und wie auf diese Weise die Gesundheit der betroffenen Menschen wenigstens minimal vor dem durch den Flughafen zu erwartenden Lärm geschützt werden soll?
Die Antwort hat sich offenkundig allein an dem Wörtchen „minimal“ ausgerichtet – jedoch unter vollkommener Missachtung der geltenden Rechtslage. So verweist die Ministerin darauf, dass ja alle Schwerstbetroffenen – auch die eine ASE-E bekommen haben – mit ihren Entschädigungen bauliche Schutzmaßnahmen „mindestens nach den Anforderungen des bundesweit geltenden Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm umsetzen“ könnten. Damit sei für sie und damit für die Landesregierung der Schallschutz gesetzteskonform gewährleistet!
„Übersehen“ wird dabei jedoch geflissentlich, dass den Schwerstbetroffenen um den BER herum ein deutlich besserer Schallschutz nach Planfeststellungsbeschluss zusteht und dieser die entscheidende Genehmigungsvoraussetzung für den BER im dicht besiedelten Raum vor dem Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2006 war.
„Das ist Schallschutz 3. Klasse – wenn überhaupt. Das ist das, was die Landesregierung und Ministerin Schneider den Leuten anbietet. Wie auf diese Weise die Schutzziele nach Planfeststellungsbeschluss gewährleistet werden sollen und wie die Ministerin damit ihrem Amtseid entsprechend Schaden von den Bürgern des Landes – in diesem Fall gesundheitlichen Schaden – fernhalten will, wird die Ministerin im Landtag und im nächsten Sonderausschuss BER detailliert darzulegen haben“, so Christoph Schulze (Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler) zu diesem mindestens irritierenden Vorgang.
[1] Weil der Planfeststellungsbeschluss eine sogenannte Kappungsgrenze enthält, nach der Häuser, bei denen die erforderlichen Schutzmaßnahmen mehr als 30 % des Verkehrswertes der Immobilie betragen, nicht baulich geschützt werden müssen, sondern zum Zwecke des finanziellen Schutzes des Flughafens eine Entschädigung erhalten.