Website Preloader
Website Preloader

Überbürokratisierung der Förderprogramme in der Kritik

21.07.2017 | Andere

Förderprogramme ELER und LEADER haben kommunale Praxis aus den Augen verloren – Bericht von Iris Schülzke aus der Enquete-Kommission

Bildquelle: Lienhard Schulz, Wikiepdia

Nach fast 2-jährigen Forderungen wurde die inzwischen offensichtliche Überbürokratisierung der Förderprogramme ELER und LEADER der Europäischen Union nunmehr in der 19. Sitzung der EK 6/1 am 14.07.2017 als zentrales Thema bearbeitet. Angehört wurden u.a. Vertreterinnen und Vertreter der Landes-, Bundes- und EU-Ebene sowie lokale Akteure.

Fazit dieses Vormittags: Die ELER-/LEADER-Förderung ist als Methode der Beteiligung der Regionen und als Förderprogramm der strategische Ansatz zur Entwicklung der ländlichen Räume. So positiv sich dieser EU-Fördertopf in den Jahren seit 1991 durch Umsetzung beispielgebender Vorhaben gerade auch in Brandenburg und den anderen neuen Bundesländern ausgewirkt haben mag – spätestens mit dem Beginn der laufenden Förderperiode hat er sich jedoch zu einem bürokratischen Ungetüm entwickelt, das für die unmittelbaren Adressaten vor Ort – Bürger, Vereine, Unternehmen und Kommunalverwaltungen zunehmend nicht mehr beherrschbar ist. Herausgearbeitet wurde, dass es inzwischen für Unternehmen sogar besser ist, einen Bankkredit aufzunehmen, als sich durch die verworrene Fördermaschinerie zu quälen. Andererseits sind die Gemeinden regelrecht gezwungen, dieses Geld zu beantragen, um überhaupt Kindergärten oder Feuerwehr-Gerätehäuser bauen zu können.

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist nicht mehr logisch und nachvollziehbar. Gemeinden in ländlichen Räumen sind damit doppelt benachteiligt. Die ehrenamtlichen Gemeindevertreter werden zudem nicht nur überfordert und in Haftung genommen, sie werden teilweise sogar entmündigt mit dem unverschämten Nachsatz: „Wir geben ihnen ja Geld“ – ohne zu realisieren, dass es zuvor gezahlte Steuergelder auch von uns aus den ländlichen Regionen sind. Hinsichtlich dieser Einschätzungen gab es sowohl seitens der Mitglieder als auch der anwesenden Gäste ungeteilte Übereinstimmung.

Ursache der Handhabungsprobleme ist in erster Linie der komplizierte Rechtsrahmen von EU-Vorschriften und im Zusammenhang mit der Komplementärfinanzierung aus Bundes- und Landesmitteln auch die zusätzliche Beachtung nationaler Rechtsvorschriften sowie von Vorgaben des Landes Brandenburg. Kurz zusammengefasst kann man resümieren, dass die Ministerialbürokratie aller drei Zuständigkeitsebenen, insbesondere aber die der EU, den Sachbezug zur kommunalen Praxis völlig aus den Augen verloren hat.

Rechnungsprüfer des Landesrechnungshofes Baden-Württemberg haben ermittelt, dass – bezogen auf die EU-Förderperiode 2007 bis 2013 – allein ein Drittel des gesamten Fördervolumens auf Verwaltungskosten zur Programmumsetzung entfallen. Darin sind die Kosten der Verwendungsnachweisprüfung noch nicht enthalten. Nach vorsichtigen Schätzungen kommen da noch mal bis zu 40 % dazu! Angesichts dieser Geldverbrennung stellt sich zwangsläufig die Frage nach dem Sinn der EU-Förderung.

Am Beispiel der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster, deren Entwicklung ich seit 1992 maßgeblich mitgestaltet habe und deren stellvertretende Vorsitzende ich derzeit bin, wurde in der Sitzung der EK 6/1 durch den Geschäftsführer der ARGE Regionalmanagement im Auftrag der LAG Elbe-Elster, Sven Guntermann (Regionalbüro Finsterwalde), die momentane Situation deutlich beschrieben. Sie schreit regelrecht nach Veränderungen, denn kein Bürger versteht, dass 60 Euro für Kontrollaufwand ausgegeben werden, um 1 Euro Fehlausgabe in Projektförderungen zu vermeiden, andererseits der Steuerzahler täglich 1,33 Mio. Euro für den Flughafen BER mitfinanziert – ohne jegliche Kostentransparenz.

Erste Länder, darunter der Freistaat Sachsen, haben eigenständige Initiativen entwickelt, die ebenfalls Gegenstand der Diskussion in der Sitzung der EK 6/1 waren. So lobenswert die Erklärung von Minister Vogelsänger, sich der sächsischen Initiative anschließen zu wollen, auch war: Mit Veränderungen des Regelwerkes ist frühestens mit Beginn der neuen Förderperiode im Jahr 2021 zu rechnen. Ob Brandenburg dann überhaupt noch Anspruch auf Zuwendungen aus diesem Förderprogramm hat, steht derzeit noch in den Sternen.
Bis 2020/21 kann auch noch einiges geschehen – im nationalen wie im europäischen Rahmen. Und bis 2020/21 ist der ländliche Raum nach dem jetzigen Stand fördertechnisch deutlich schlechter gestellt als städtische Siedlungszentren, die über die Programme der Städtebauförderung auf deutlich mehr und einfacher strukturierte Fördertöpfe zugreifen können. Da ist die Landesregierung in jedem Fall bereits jetzt gefordert, Antworten zu geben. Die Formulierung der Fragen fällt unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich der EK 6/1 – auf die bevorstehende, nach der Sommerpause beginnende Diskussion freue ich mich bereits jetzt.

Ich werde darauf drängen, dass das Gesamtsystem der EU-Förderung im Verhältnis zu den Begleitkosten auf den Prüfstand gestellt wird. Ansatzweise hat die Diskussion zu diesem Thema in der Sitzung der EK 6/1 am 14.07.2017 mit dem Aufwerfen der Frage, ob die Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln überhaupt noch sinnvoll ist, bereits begonnen. Diese Diskussion müssen wir mit aller Konsequenz weiter- und zu Ende führen. Und in jedem Fall werde ich Wert auf eine deutliche Reduzierung des Bürokratieaufwandes, aber beispielsweise auch auf eine sachgerechte Reduzierung der Bindungsfristen von derzeit zwölf auf fünf Jahre, wie bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes oder des Landes üblich, legen.

Iris Schülzke, MdL

Aktionen

Aktuell stehe keine Aktionen an.

Aktuelles

Anstehende Termine:

13.09.2024 – Orangen-Tour
Lauchhammer, Wochenmarkt Lauchhammer, 8-11 Uhr

14.09.2024 – Orangen-Tour
Bernau, Marktplatz, 10-14 Uhr