Die Klimakatastrophen-Hysterie treibt immer bizarrere Blüten. Erst ruft Greta Thunberg zum globalen Klimastreik auf und soll dafür von der belgischen Universität von Mons die Ehrendoktorwürde verliehen bekommen. Dann fordert der grüne Spitzenkandidat für die brandenburgische Landtagswahl im Herbst, Benjamin Raschke, von der rot-roten Landesregierung die Ausrufung des Klimanotstands für Brandenburg. Man solle dem Beispiel von Basel und Konstanz oder San Francisco und Vancouver folgen. Aber was bedeutet Klimanotstand eigentlich? Was bringt er für Klimanotstandsgebiete? Jeder Notstand ist ein staatsrechtliches Ausnahmeinstrument, das eigentlich bei jedem Bürger die Alarmglocken schrillen lassen muss. Notstand heißt Notrecht. Es bedeutet: man muss derart rasch handeln, dass keine Zeit bleibt für die üblichen demokratischen Verfahren. Gilt der Notstand, dürfen sich die Behörden über bestehendes Recht hinwegsetzen. Das Grundgesetz ist teilweise außer Kraft gesetzt. Regierung und Bundestag können eigenmächtig befristete Verordnungen erlassen, ohne gesetzliche Grundlage Maßnahmen beschließen. Kurzum: der demokratische Rechtsstaat kann außer Kraft gesetzt werden, wenn der Klimanotstand ausgerufen wird.
Notstandsgesetzgebung ist indes für Deutschland nichts Neues. Das Notverordnungsrecht in Artikel 48 der Weimarer Verfassung regelte und verlieh dem Reichspräsidenten die Macht, ohne das Parlament durch Notverordnungen zu regieren. Das entspricht einer Diktatur. Sie endete im Nationalsozialismus.
Am 30. Mai 1968 beschloss der Deutsche Bundestag Notstandsgesetze und fügte in das Grundgesetz eine Notstandsverfassung ein. Das führte zu massiven Protesten der damaligen sogenannten außerparlamentarischen Opposition. Die Notstandsgesetze enthalten Regelungen für den Verteidigungsfall, den Spannungsfall, den inneren Notstand und den Katastrophenfall. In diesen Fällen werden die Grundrechte eingeschränkt. Und diese Notstandsgesetze sollen also auch auf den Klimawandel angewendet werden?
Nun wiegeln die grünen Klimaaktivisten ab, dass sie das so streng nicht verstanden wissen wollen. Der Klimanotstand soll keine Grundlage für eigentliche Notstandsmaßnahmen bilden und der Begriff nur symbolisch zu verstehen sein. Man will die Bürger nicht beunruhigen. Lässt sich der deutsche Michel mal wieder einlullen?
Wir lehnen die Ausrufung eines Klimanotstands in Brandenburg ab. Notstandsgesetze sind der letzte Ausweg in akuten Katastrophensituationen, kein PR-Gag für politische Aktivisten!
Dr. Helmut Pöltelt
Landespolitischer Sprecher Energieversorgung BVB / FREIE WÄHLER