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Altanschließer: Bundesverfassungsgericht wird weiterhin ignoriert

03.11.2016 | Andere

Willkürliche Interpretationen des BVerfG-Urteils zu Altanschließern – Fristen zur Staatshaftung laufen aus, Gebühren für 2017 unklar – Neue Klagewellen absehbar

Verbände versuchen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen – etwa, indem sie Verbandsfusionen als „neue Vorteilslage“ interpretieren und meinen, so die Verjährungsfrist aushebeln zu können. Rechtlich unhaltbar wird dies zu neuen Klagewellen führen, dennoch schreitet das Land nicht ein. Zudem wurden nach nun fast einem Jahr Untätigkeit in Sachen Rückzahlung erste Untätigkeitsklagen gewonnen. Dennoch sollen die Bürger für diese gewonnenen Verfahren bezahlen – obwohl sie im Recht sind.

Das alles ist zurückzuführen auf die monatelange Hinhaltetaktik des Innenministers und seinen Versuch, möglichst wenigen Betroffenen die verfassungswidrig erhobenen Beiträge zurückzuzahlen. Zudem wird weiterhin nach der vom Innenminister mehrfach verbreiteten frei erfundenen Rechtsinterpretation gehandelt und geurteilt, dass nur Fälle vor dem Jahr 2000 betroffen wären. Und das, obwohl das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass auch Fälle nach dem Jahr 2000 betroffen sind und zudem in dutzenden Fällen auch so geurteilt hat. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben, dass der Vertrauensschutz der Bürger auf Rechtssicherheit schwerer wiegt als finanzielle Interessen der Verbände. Dennoch wird dies in den Gerichten Brandenburgs und von der Landesregierung weiterhin umgekehrt gehandhabt.

Den Bürgern ist nicht mehr zumutbar, sich jahrelang durch eine Justiz mit verfestigter falscher Rechtsprechung zu klagen. Ein Skandal, der in Brandenburg bisher ignoriert wird. Beim Bundesverfassungsgericht hat dieses verfassungswidrige Vorgehen inzwischen zu einer Resignation geführt. Es erlaubt Klägern aus Brandenburg deshalb seit Mitte 2016, die lokalen Gerichte in Brandenburg zu überspringen und direkt in Karlsruhe zu klagen. Eine einmalige Regelung und ein Armutszeugnis für die Justiz in Brandenburg.

Zudem kommt am 17. Dezember die erste Frist zur Verjährung von Ansprüchen auf Staatshaftung. Dies betrifft Altanschließer, deren Bescheide bereits bestandskräftig sind. Anträge auf Staatshaftung sind formlos: Die Betroffenen müssen lediglich dem Abwasserzweckverband mitteilen, dass man aufgrund der Verfassungswidrigkeit des bereits bezahlten Bescheides einen Anspruch über die entsprechende Summe gegen diesen Abwasserzweckverband hat. Dies hemmt die Verjährung.

Zudem kommt bis Januar ein weiteres Problem auf die Verbände zu: Sie müssen neue Gebühren berechnen. Und die hängen von der Lösung ab, die für die Altanschließer getroffen werden. Ist hier wieder keine Klarheit gegeben, kann gegen die Beiträge Klage erhoben werden. Die nächste Welle an Klagen wäre die Folge.

Presseecho:

BVB/Freie Wähler warnen vor Frist zu Abwasserbeiträgen – dpa 02.11.2016 (u. a. MAZ, Berliner Morgenpost, Berliner Zeitung, BILD …)

 

 

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