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Altanschließer-Urteil: Wir fordern Konsequenzen!

23.12.2015 | Andere

BVB/FREIE WÄHLER: Land muss für Folgen der verfassungswidrigen Altanschließer-Regelung gerade stehen!

Pressekonferenz 22-12-2015

Thomas Kaiser, Christoph Schulze und Iris Schülzke bei der Pressekonferenz am 22.12.2015

In einer Pressekonferenz am 22.12.2015 forderte BVB/FREIE WÄHLER, dass das Land die Konsequenzen und auch einen Großteil der Kosten aus dem Altanschließer-Urteil in Karlsruhe trägt. Schließlich war es das Land, dass wider besseren Wissens dieses verfassungswidrige Gesetz erlassen hat und damit für die nun entstehenden gewaltigen bürokratischen Aufwand und die finanziellen Folgen verantwortlich ist. 

In Anspielung auf die Milliarden-Kosten des BER-Debakel sagte Christoph Schulze, das dieses Großprojekt geradezu günstig zu lösen sei. Wenn die Landesregierung nach insgesamt nur 5 Stunden Beratung über 800 Mio. Euro für den BER bereitstellen kann, müsse dies auch für das Abwassersystem möglich sein. Er schlug vor, die für die Kreisgebietsreform zurückgelegten Mittel von 600 Millionen Euro hierfür einzusetzen. Denn die Kreisgebietsreform findet ohnehin in der Mehrheit der Bevölkerung keine Zustimmung und wird am Ende nur Kosten verursachen.

Iris Schülzke kritisierte, dass jahrelang Großinvestitionen im Bereich Abwasser durchgeführt wurden, ohne über die Refinanzierung nachzudenken.

Zum ersten mal bei einer unserer Pressekonferenzen war Thomas Kaiser, Vorsitzender des Dachverbands „Das Wassernetz Brandenburg“ und Mitglied von BVB/FREIE WÄHLER. Er wies darauf hin, dass durch Änderungen im KAG die Berechnungsgrundlage zu ungunsten der Verbraucher verändert wurden. So wurden Fördermittel aus der Kalkulation gestrichen, die Berechnung der Beiträge erfolgt nun so, als wären die Kosten vollständig vom Verbraucher zu tragen. In Lübben hat dies die Abwasserpreise um 80 Cent je m³ erhöht – ebenso viel wie die Umstellung auf Gebührenmodell.

Regierungskoalition und Landesregierung wiederum versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen. Die Abwasserzweckverbände sollen selbst entscheiden, ob und wie sie auf das Urteil reagieren. Ganz so, als seien es die Kommunen und nicht sie gewesen, die die verfassungswidrige Regelung ins Kommunalabgabengesetz geschrieben haben. Und als könnten diese die verfassungswidrige Passage im Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg korrigieren.

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