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Altanschließerbeiträge dürfen zurückgezahlt werden!

01.06.2016 | Andere

Rechtsgutachten: Abwasserzweckverbände dürfen auch ohne Widerspruch verfassungswidrige Altanschließerbeiträge zurückzahlen

Das neuerliche Gutachten in Sachen Altanschließerbeiträge bestätigt die Position von BVB / FREIE WÄHLER auf voller Linie (siehe u.a. MOZ vom 02.06.2016). Die umfangreiche Analyse deckt sich in nahezu jedem Punkt mit den bisherigen Forderungen unserer Landtagsgruppe. Insbesondere stellt das Gutachten eine kernige Watsche für den Innenminister da.

So wird klargestellt, dass auch bestandskräftige Bescheide (Bürger, die keinen Widerspruch eingelegt und gezahlt haben) erstattungsfähig sind. Damit haben jetzt all die Bürger Hoffnung, die noch vor einigen Monaten von Schröter vor den Kopf gestoßen worden sind, indem er quasi erklärte, dass diese Pech gehabt hätten. BVB / FREIE WÄHLER ist erfreut, dass sich Gleichbehandlung und Rechtsstaatsprinzip durchsetzen.

Richtigerweise wird auch festgestellt, dass Anwalts- und Gerichtskosten an die Bürger zu erstatten sind, die Klage gegen die offensichtlich verfassungswidrigen Beiträge erhoben haben. Die Verantwortung für diese zusätzlichen Kosten zulasten der öffentlichen Hand tragen eindeutig die die Landesregierung stützenden Fraktionen, da sie über die vergangenen Jahre diese Entwicklung befeuert haben.

Zugleich wird mit der Legende der SPD aufgeräumt, dass Neuanschließer von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht betroffen seien. Auch dies war von Anfang an unsere Interpretation der Entscheidung. Ebenso wird klargestellt, dass die zurückzuzahlenden Beiträge nicht in die Gebührenkalkulation einfließen dürfen. Damit wird all jenen der Wind aus den Segeln genommen, die eine Spaltung zwischen Mietern und Eigentümern herbeireden wollten.

BVB / FREIE WÄHLER erwartet nun die sofortige Rückzahlung aller Altanschließerbeiträge. Deutlicher kann die Rechtsauffassung nicht mehr werden. Die Landesregierung und insbesondere SPD und Linke in Land und Kommunen müssen endlich ihre Verzögerungstaktik aufgeben.

Was politisch durchzusetzen bleibt: die Beteiligung des Landes an den entstehenden Kosten – diese dürfen nicht bei den kommunalen Zweckverbänden verbleiben.

 

Péter Vida, MdL

 

Presseecho:

Land muss nicht für Altanschließer-Beiträge zahlen – dpa 02.06.2016 (erschienen u. a. im FOCUS Online)

Altanschließer: Land entscheidet noch im Juni – MAZ 02.06.2016

Land muss für Altanschließer nichts zahlen – Neues Deutschland 03.06.2016

Land muss Beiträge nicht zahlen Altanschließer: Gutachten soll klären, wer zahlt – PNN 03.06.2016

Weitere Artikel zum Thema:

Altanschließer dürfen hoffen – MOZ 01.06.2016

Altanschließer: Land muss nicht zahlen – MAZ 01.06.2016

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