Quorum für Bürgerentscheide von 25% auf 15% reduzieren – Weitere Gesetzesanträge werden folgen
In einer Pressekonferenz stellten die Abgeordneten von BVB / FREIE WÄHLER Péter Vidas Gesetzesantrag für mehr direkte Demokratie bei Bürgerentscheiden vor. Das Gesetz für mehr direkte Demokratie ändert im bestehenden Gesetz das Quorum von 25% auf 15% was auf die Bürgerbeteiligung im Land große Auswirkungen hat.
Denn in Brandenburg ist die Mehrheit der Wähler zu überzeugen oft nicht die größte Hürde für Bürgerentscheide, sondern das vorgeschriebene Quorum zu erreichen. Denn laut Gesetz müssen mindestens 25% der Wahlberechtigten dem Bürgerentscheid zustimmen. Je geringer die Wahlbeteiligung, desto schwieriger wird es, dieses Quorum zu erreichen. Bei geringen Wahlbeteiligungen führt das zu absurden Ergebnissen: Bei einer Wahlbeteiligung von 24% könnten theoretisch 100% der Wähler zustimmen, dennoch würde der Bürgerentscheid scheitern.
Zwar darf das Quorum nicht abgeschafft werden, denn dies könnte ebenfalls zu unerwünschten Ergebnissen führen. Doch wenn selbst bei Landtagswahlen nicht einmal mehr die Hälfte der Bürger ihr Wahlrecht wahrnimmt, ist ein Quorum von 25% realitätsfern. Selbst die aktuelle Regierungskoalition wäre in den Wahlen 2014 mit zusammengenommen 24,19% am Quorum gescheitert, wenn es denn bei der Landtagswahl ein solches gäbe.
Ein zu hohes Quorum ist dabei nicht nur ein Problem für die einzelnen Bürgerentscheide, sondern wirkt auch demotivierend auf demokratisch aktive Bürger. „Es wird ohnehin am Quorum scheitern, also machen wir gar keinen Bürgerentscheid“. Weil zu wenige Bürger wählen gehen, macht es für den Rest gar keinen Sinn mehr sich zu engagieren oder auch nur wählen zu gehen. Somit wird Politikverdrossenheit und Bequemlichkeit ansteckend und der Ansatz einer direkten Bürgerbeteiligung im Keim erstickt.
Zudem ist es auch demokratisch nicht legitim, das Abstimmungsverhalten der Bevölkerung so zu werten, als hätten die Nichtwähler gegen den Bürgerentscheid gestimmt. Bequemlichkeit oder Unwissenheit ist nicht mit Ablehnung gleichzusetzen, sondern sollte höchstens als Enthaltung gelten.
Unser nun vorgeschlagener Gesetzesentwurf soll diese Probleme lindern und das Quorum von 25% auf 15% senken. Eine Regelung, die bei unseren Nachbarn bereits angewandt wird: In Berlin liegt das Quorum für Bürgerentscheide beispielsweise bei nur 10%.
Dem Gesetzesantrag werden weitere folgen, die die Fristen für Unterschriftenssammlungen verlängern. Schließlich sollte man sich am Willen der Bürger orientieren, und diesen nicht durch unnötigen Zeitdruck Steine in den Weg legen.
Bürgerinitiativen beklagen hohe Hürden für direkte Demokratie – MOZ vom 14.02.2015
Nachholbedarf bei Bürgerbeteiligungen – Lausitzer Rundschau vom 16.02.2015