Kleine Anfrage offenbart Desinteresse der Landesregierung an notärztlicher Versorgung
Auf Anfrage von BVB / FREIE WÄHLER im Landtag Brandenburg offenbarte die Landesregierung jetzt ein gefährliches Desinteresse an der notärztlichen Versorgung in Kremmen.
Die Stadt Kremmen besteht aus mehreren Ortsteilen und erstreckt sich auf eine Fläche von über 200 km². Daher gab es in der Stadt bisher zwei Rettungswachen, die rund 15 km voneinander entfernt sind. Eine befindet sich im Südwesten im Ortsteil Staffelde, eine im Norden im Ortsteil Sommerfeld, der auch eine große Kurklinik beherbergt. Die Kernstadt Kremmen wird im Abstand von 6 bzw. 8 Kilometern von beiden Wachen abgedeckt.
Es gibt Planungen, nur noch eine Rettungswache zu betreiben. Hierzu läuft ein Versuch, stattdessen eine zentrale Rettungswache in Kremmen zu betreiben. Im Ergebnis soll festgestellt werden, ob sich auch so die gesetzlich vorgeschrieben Hilfsfristen einhalten lassen. 95 % der Fälle müssen binnen 15 Minuten Hilfe erhalten.
Dies führt jedoch dazu, dass die eingemeindeten Ortsteile nun wesentlich weiter von der Rettungswache entfernt sind. Zudem gibt es auch keine Reserve mehr, wenn bereits ein Rettungswagen im Einsatz ist. Aus der Bevölkerung mehren sich die Meldungen, dass die Hilfsfristen häufig nicht eingehalten werden. Daher erkundigten wir uns bei der Landesregierung nach den bisherigen Ergebnissen des Versuchs.
Die enttäuschende Antwort im Namen des Ministers des Innern und für Kommunales, Schröter (SPD), hat uns heute erreicht.
Auf die Frage, wie hoch der Anteil der Einsätze ist, bei denen die Hilfsfrist eingehalten wird:
Landesregierung: „Der Landesregierung liegen statistische Daten für das Jahr 2015 für den bodengebundenen Rettungsdienst noch nicht vor. Derart detaillierte Daten, wie beispielsweise zum genannten Modell in Kremmen, werden von der Landesregierung bei den Aufgabenträgern für den bodengebundenen Rettungsdienst auch nicht erhoben.“
Auf die Frage, wie sich die Landesregierung für den Erhalt der Rettungswachen eingesetzt hat und welche weiteren Möglichkeiten die Landesregierung sieht, sich für den Erhalt einzusetzen:
Landesregierung: „Die Landesregierung war in den angefragten Sachverhalt nicht eingebunden. Mögliche Handlungsalternativen sind ihr daher nicht bekannt und können somit auch nicht bewertet werden.“
Kurzum: Es ist der Landesregierung egal, ob ihre Bürger rechtzeitig vom Rettungsdienst erreicht werden.
Auf dieser Grundlage voller Unkenntnis darf keine Kürzung erfolgen. Wir fordern den Erhalt beider Rettungswachen in Kremmen. Hilfsfristen sind einzuhalten. Einsparungen dürfen keine Leben gefährden!