Einladung zur Infoveranstaltung: „Betrug der Bürger um ihre Beiträge“ am 16.03.2016 in Zossen – Aufklärung zur Sach- und Rechtslage im Hinblick auf Altanschließerbeiträge
Landesregierung versucht, sich aus der Verantwortung zu stehlen
Aufklärung zur Sach- und Rechtslage im Hinblick auf Altanschließerbeiträge / Erschließungsbeitragsbescheide KAG und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015
Veranstaltung am 16.3.2016 um 19 Uhr in der Kantine am Funkwerk, Märkische Straße 72, 15806 Zossen für alle betroffenen Bürger
Am 17. Dezember 2015 ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die bisherige Beitragsbescheidung im Land Brandenburg – basierend auf den verschiedenen Novellierungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) – die zu einer rückwirkenden Beitragserhebung für DDR-Altanschließer, aber auch für zahlreiche andere Bürgerinnen und Bürger, die nach 1990 erschlossen worden sind (bis zum Stichtag 31.12.1999), bekannt geworden. Dies war zwar von vielen erhofft, aber von wenigen erwartet worden und hat insofern zu einem riesigen Durcheinander im Land Brandenburg geführt.
Dazu sagt der Landtagsabgeordnete Christoph Schulze von den Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freien Wählern: „Die Regierung ist planlos und will sich – obwohl Verursacher des Gesetzes – vor allem von aus dem Urteil resultierenden finanziellen Lasten freihalten. Die im Landtag vertretenen Parteien, die fast alle maßgeblich am Zustandekommen dieses Gesetzes und seiner verfassungswidrigen Novellen beteiligt waren, ignorieren das Thema weitgehend oder desinformieren ohne Idee und Plan, wie sie das Problem bürgerfreundlich lösen könnten.“
Nun sind vor kurzem weitere 25 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mit gleichem Tenor zu Altanschließerbeiträgen / Erschließungsbeitragsbescheiden ergangen. Klar ist allein, dass die Beitragsentscheidungen im Land Brandenburg in großem Umfang rechts- und verfassungswidrig sind und dass die Bürgerinnen und Bürger durch den Staat, die Politik und die Verwaltung rechtswidrig zur Zahlung von enormen Beträgen gezwungen worden sind und diese nunmehr zurückerhalten müssen.
Nichtsdestotrotz wurde aktuell (9.3.16) im Landtag eine Korrektur der verfassungswidrigen Passage im Kommunalabgabengesetz auf Antrag der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freien Wähler von SPD, LINKEN, CDU und Grünen abgelehnt! (vgl. https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_3500/3550.pdf)
Zugleich wirft der Innenminister dem Bundesverfassungsgericht eine Fehlentscheidung vor (vgl. http://bvb-fw.de/index.php/9-presse/669-was-erlauben-schroeter) – eine beispiellose Anmaßung eines Innenministers. Eine derartige Verhöhnung des höchsten deutschen Gerichts ist aus der bundesrepublikanischen Parlamentsgeschichte nicht bekannt. Schröter, der sich beharrlich weigert, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts anzuerkennen und umzusetzen, lässt nun auch die letzte Maske fallen.
Unabhängig von der Tatsache der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gliedert sich die Rechtslage der Betroffenen in viele unterschiedliche Untergruppen aufgrund unterschiedlicher Anwendbarkeit des Urteils auf verschiedene Fallkonstellationen auf, so dass man auch keine einheitliche Handlungsempfehlung geben kann. Deshalb ist es für jeden Einzelnen extrem wichtig, sich sachkundig zu machen, um zu wissen, wie er sich richtig verhalten muss.
Aus diesem Grund laden die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler am 16.03.2016 um 19 Uhr zu einer Veranstaltung mit einem Fachanwalt für Abwasserrecht und dem Experten der Freien Wähler im Land Brandenburg, der u. a. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit erfochten hat, ein.
Sie wollen bei der Veranstaltung die konkrete aktuelle Sach- und Rechtslage aufzeigen, Handlungsvorschläge für die unterschiedlichen Betroffenen unterbreiten und die Bürger mit entsprechendem Informationsmaterial, wie z. B. Musterschreiben zur Aussetzung der Vollstreckung, Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge bzw. zur Wiederauflebung der abgeschlossenen Verwaltungsverfahren, versorgen.
Wichtiger Hinweis: Am 17. März läuft eine wichtige Frist zur Einlegung des Widerspruchs bzw. der Antrag zum Wiederaufleben eines bereits abgeschlossenen Verfahrens ab!
Das ist auch der Grund, warum diese Veranstaltung bis spätestens 16. März durchgeführt wird. Christoph Schulze: „Wir wollen verhindern, dass viele Bürger, die zu ihrem Beitragsbescheid keinen Widerspruch eingelegt oder keine Klage eingereicht haben, nichts mehr tun können, weil eine Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Genau darauf spekuliert leider die Landesregierung und die meisten an diesem Vorgang beteiligten Parteien im Landtag.“
„Wir wissen, dass die Landesregierung und die Zweckverbände diese Frist vor Ihnen geheim halten und Sie nicht sachgerecht informieren, weil beabsichtigt ist, dass Sie diese Frist versäumen. Die Landesregierung und das politische Establishment im Landtag Brandenburg sind in hohem Maße verärgert, dass wir von den Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freien Wählern die Bürger über ihre Rechte und vor allem über diesen Stichtag informieren.“ Die Landesregierung will nicht für die Folgen des von ihr formulierten Gesetzes geradestehen und vor allem keine finanzielle Verantwortung für die Rückerstattung Ihrer gezahlten Beiträge übernehmen. Deshalb gibt es von den etablierten Parteien, von der Regierung und von den Verwaltungen auch keinerlei Information zu dem Stichtag.