In Brandenburg fehlen Rettungsschwimmer, um die offiziellen Badestellen zu besetzen. Damit droht Brandenburgs Badeseen trotz immer besser werdender Wasserqualität das Aus.
Denn für die offiziellen Badestellen müssen Rettungsschwimmer gestellt werden, oder die Kommunen machen sich bei Unfällen strafbar, wie ein Gericht Ende 2017 urteilte. Damals hatte ein 12-Jähriges Mädchen sich im Seil einer Boje verfangen und Hirnschäden davongetragen. Wo immer irgend eine Infrastruktur für eine Badestelle besteht – Kiosk, Toiletten, Stege oder auch nur Bänke oder Papierkörbe – muss nun eine Aufsicht gestellt werden.
Die Badestellen können aber auch nicht einfach in unbewachte, inoffizielle Badestellen umgewandelt werden. Denn seit einem Urteil in Hessen müssen Bürgermeister auch dann damit rechnen, für Unfälle haftbar gemacht zu werden. In diesem Fall waren 3 von 6 Kindern einer Familie ertrunken. Die Ermittlungen gegen die Mutter wegen möglicher Verletzung der Aufsichtspflicht wurde „mit Blick auf die Schwere des Unglücks für die Familie“ eingestellt.
Statt dessen wurde der Bürgermeister angeklagt, weil er den Teich nicht umzäunt hatte. Ein Verbotsschild mit Hinweis auf Haftung der Eltern würde nicht genügen. Er wurde zu einer Strafe von 12.000 Euro verurteilt. Dagegen hat er nun Berufung eingelegt, in der Hoffnung das Urteil zu kippen.
Bürgermeister allerorten müssen nun befürchten, persönlich zur Kasse gebeten zu werden, wenn irgend jemand außerhalb offizieller Badestellen badet und verunglückt. Während für offizielle Badestelle das de facto zwangsweise erforderliche Personal fehlt.
Auch wenn die Fälle tragisch sind: Wenigstens ein Minimum an eigenverantwortlichem Handeln sollte in Brandenburg und Deutschland zugelassen werden. Andernfalls wird die Verwaltung gezwungen, alles zu verbieten und aktiv zu unterbinden, was auch nur das geringste Unfallrisiko mit sich bringt. Was wiederum eine aufgeblähte, allgegenwärtige und extrem teure Verwaltung nach sich zieht, die die Bürger auf Schritt und Tritt bevormundet und kontrolliert.
Bildquelle: Marcus Cyron unter CC BY 4.0 via Wikimedia Commons