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Bürgerinitiativen und Bürger erzeugten zumindest zeitweise große Betroffenheit bei den Abgeordneten

31.01.2017 | Andere

Anhörung des Sonderausschusses BER zu den systematischen Problemen beim Schallschutz am BER endet mit der Forderung nach einer sofortigen Schließung der illegalen „Bauaufsichtsbehörde“ FBB GmbH, Bereich „Schallschutz“

Am Anfang stand die Idee des Landtagsabgeordneten Christoph Schulze, angesichts mehrfacher Besuche und Ortstermine mit Besichtigungen des Sonderausschusses BER auf dem Flughafen BER, doch auch endlich einmal die besonders betroffenen und schallschutzberechtigten Bürger zu besuchen und sich doch einen eigenen plastischen Eindruck von den dort anhängigen und ungelösten Problemen zu holen – so bereits zur Sitzung des Sonderausschusses BER am 16.02.16 beantragt.

Dann wurde daraus durch ein geradezu konspiratives Zusammenwirken der Regierungsfraktionen von SPD und Linkspartei mit der CDU ein „fachlicher Austausch“ zum Thema Schallschutz, der auch noch außerhalb einer regulären Ausschusssitzung stattfinden sollte und den schwerstbetroffenen Bürgern nur einen Bärendienst erwiesen hätte. Zudem sollten ganze drei Fälle beleuchtet werden, von denen die FBB GmbH auch noch einen selbst vorschlagen können sollte. Zur Krönung sollte auch noch die bauausführende/umsetzende Firma mit dabei sein, was natürlich bedeutete, dass nur unproblematische Fälle vorgestellt werden könnten, weil es bei den Problemfällen ja in der Regel noch nicht zu einer Bauausführung gekommen ist! Kurz: ein unsinniger und geradezu absurder Vorschlag!

Sie denken nun, das sei doch das übliche Hickhack in der Politik!?

Nein, denn es kommt noch viel schlimmer. Hier geht es um einen Verrat der Anliegen der Bürger – also von Ihnen!

Durch massive Intervention des Abgeordneten Christoph Schulze – „Die Abgeordneten von SPD, Linkspartei und CDU wollten also nicht mehr zu den Bürgern und ihren Wählern gehen, sondern diese sollen gefälligst zu ihnen kommen!“ – wurde dann am 26.07.16 erneut mit folgendem Ergebnis beraten:

1. Die Sitzung findet in den Räumlichkeiten der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow statt.

2. Dem Sonderausschuss BER werden insgesamt fünf Fälle vorgestellt.

3. Die Einzelfälle sind so auszuwählen, dass nach Möglichkeit alle Betroffenen – der Anspruchsberechtigte (Bürger), das entsprechende Ingenieurbüro und die bauausführende Firma – bereit sind, im Rahmen der Sitzung zu dem Fall Stellung zu nehmen.

4. Der Anspruchsberechtigte kann sich eines Vertreters/Sachbeistands bedienen, wenn er sich nicht in der Lage fühlt, seinen Fall in angemessener Form fachlich vorzustellen.

5. Die Fälle werden von den Bürgerinitiativen (u.a. BVBB) ausgewählt. Sie sollen so ausgewählt werden, dass die Breite der vorhandenen Problemfälle bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms abgedeckt ist.

Das mühsam errungene Ergebnis war aus Sicht der schwerstbetroffenen Bürger akzeptabel. Niemand hatte jedoch mit dem ansonsten sehr blassen Abgeordneten Helmut Barthel von der SPD gerechnet (ist wohlgemerkt Abgeordneter für das westliche Umfeld des Flughafens BER!), der sich bemüßigt fühlte, zu diesem – damals bereits seit mehr als 8 Monaten diskutierten und verhandelten – Thema eine Tischvorlage zur Sitzung des Ausschusses am 10. Oktober 2016 vorlegen zu müssen, die noch schlimmer ausfiel.

1. Die Sitzung soll im Dialogforum Airport Berlin Brandenburg stattfinden.

2. Der Ausschuss soll sich über die verschiedenen Aspekte und Themenkomplexe des Schallschutzes informieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden insgesamt sechs Fallbeispiele vorgestellt. Drei Beispiele werden durch die Bürgerinitiativen und Bündnisse gegen Fluglärm vorgeschlagen. Drei weitere Beispiele werden durch die FBB vorgeschlagen.

3. Es sind nur Fallbeispiele vorzuschlagen, bei denen gegeben ist, dass neben den jeweiligen Anspruchsberechtigten auch das mit dem Fall betraute Ingenieurbüro an der Anhörung teilnimmt.

4. Die Fallbeispiele werden durch die folgenden Verfahrensbeteiligten vorgestellt:

5. die/der Anspruchsberechtigte (sowie eine Person ihrer/seiner Wahl als Beistand) und das mit dem Fall betraute Ingenieurbüro.

6. Die FBB GmbH ist anwesend und kann zu jedem Fallbeispiel ebenfalls Stellung nehmen. Gegebenenfalls können auch bauausführende Firmen (soweit vorhanden) zu den Fallbeispielen Stellung nehmen.

7. Die Vorstellung und Diskussion eines Fallbeispiels soll nicht länger als 45 Minuten dauern.

8. Die Ausschussmitglieder sollen vorab schriftlich über die wesentlichen Aspekte/Inhalte aller Fallbeispiele informiert werden. Alle Verfahrensbeteiligten sowie die FBB GmbH haben die Möglichkeit, eine Zuarbeit an das Ausschusssekretariat zu übermitteln. Die Informationssammlung ist 14 Tage vor Sitzungsbeginn an die Ausschussmitglieder zu übermitteln.

9. Für die gesamte Sitzung wird nach §80a Absatz 1 Satz 1 GOLT aufgrund der schutzwürdigen privaten Interessen der Betroffenen der Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt.

Dieser Schnellschuss, der letztendlich nur dazu diente, das unangenehme Thema soweit wie möglich unter den Teppich zu kehren und die betroffenen Bürger einfach zu ignorieren, wurde dann mal ebenso zum Antrag der Koalitionsmehrheit umdeklariert, woraufhin die Ausschussvorsitzende Lieske (SPD) ihren Antrag mit den einvernehmlichen Beratungsergebnissen vom 26.07.16 (siehe oben) blitzartig zurückzog und sich die vermeintlich oppositionelle CDU ganz schnell und willfährig anschloss!

Anfänglich – nach der Darstellung des ersten Falls eines betroffenen Bürgers – wiegelte Herr Wagner, Leiter „Schallschutz“ der FBB GmbH, noch mit den Worten ab, das sei alles nichts Neues und würde an der Lageeinschätzung der FBB GmbH und damit auch der Praxis im Bereich Schallschutzvermeidung nichts ändern. Dann habe er aus der letzten entsprechenden Anhörung im Jahr 2015 nichts gelernt, so Christoph Schulze von BVB / Freie Wähler und damit einziger Vertreter der unabhängigen Bürgerinitiativen und Wählergruppen im Sonderausschuss BER.

Immerhin gelang es Christoph Schulze von BVB / Freie Wähler in enger Zusammenarbeit mit den Bürgerinitiativen, die besonders aussagekräftige und jeweils für eine Vielzahl von Betroffenen stehende Fälle ausgewählt und hervorragend vorbereitet hatten, teilweise große Betroffenheit – oder wie er es formulierte „Fremdschämen“ – bei den meisten Abgeordneten zu erzeugen, da die Umstände der vorgetragenen Fälle der Bürger oftmals derart haarsträubend waren. Sie zeigten nicht nur sehr deutlich die Unwilligkeit der FBB GmbH, Bereich „Schallschutz“ auf, sondern führten den Abgeordneten zum Teil plakativ und anhand von persönlichen Schicksalen vor Augen, dass dort im Wesentlichen mit der Zielsetzung gearbeitet wird, den Menschen möglichst keinen – und wenn es nicht anders geht möglichst wenig – Schallschutz zukommen zu lassen. Also alles andere als der einmal versprochene „weltbeste Schallschutz“.

Dafür wird offenkundig sogar ein extremer Aufwand betrieben, indem sich die FBB GmbH, Bereich „Schallschutz“ als „Oberste Bauaufsichtsbehörde für Berlin und Brandenburg“ geriert, indem sie grundsätzl
ich keine amtlichen Dokumente wie Baugenehmigungen und Ähnliches von staatlichen Bauämtern akzeptiert, sondern sich, wie es Herr Wagner formulierte, grundsätzlich in der Pflicht sieht, alles noch einmal mit dem Ziel genau zu überprüfen, ob die entsprechenden amtlichen Papiere überhaupt rechtmäßig ergangen sind. „Wir prüfen immer, ob die Unterlagen auch ausreichen.“ Denn nur in diesem Fall entstünde ja ein Anspruch auf Schallschutz. Dazu Christoph Schulze: „Sie haben hier ein vollkommen falsches Verständnis Ihrer Aufgabe. Sie sind kein besseres Bauamt. Dazu gibt es reguläre staatliche Stellen!“

Der Grundsatz: „Im Zweifel zugunsten der Betroffenen“, der so von der regulären oberen Bauaufsichtsbehörde Brandenburgs praktiziert würde, kommt also hier nicht zur Anwendung, sondern wird von einer illegalen, vermeintlich besseren Baubehörde in sein Gegenteil verkehrt! Nur, dass die betroffenen Menschen hier keine Möglichkeit eines Widerspruchs haben, da es sich ja eben bei den ASE (Anspruchsermittlungen) nicht um amtliche Bescheide handelt! Und das Ganze findet seit mindestens 11 Jahren mit dem Wissen und mindestens der Duldung, wenn nicht gar auf Vorgabe, der Landesregierung und der Aufsichtsbehörden statt. „Man könnte auch sagen, die Landesregierung und die Regierungsfraktionen im Landtag decken diese bürgerfeindliche und illegale Praxis“, so Christoph Schulze. „So etwas nennt man Verschwörung zum Nachteil der Bürger!“

Wenn also irgendeine Unterlage, die zur Baugenehmigung geführt hatte oder zur Bauabnahme eines fertiggestellten Baus oder Anbaus fehlt, gewährt die FBB GmbH, Bereich „Schallschutz“ oft keinerlei Schallschutz, da aus ihrer Sicht dann ja kein Anspruch darauf entstanden ist. Das gilt natürlich auch für Häuser von Bürgern, die vor 1945 gebaut wurden und wo – wie in Blankenfelde-Mahlow – das Bauamt mit  dem gesamten Archiv in den letzten Kriegstagen abgebrannt ist! Ebenso, wenn private Wohnräume seit Jahren oder Jahrzehnten bewohnt werden. Egal, dass der Einigungsvertrag hier Bestandsschutz garantiert!

„Die Maxime lautet also: Schallschutz nach Kassenlage und auf Gutsherrenart. Geld sparen auf Kosten der Schwerstbetroffenen – stattdessen Finanzierung des Weiterbetriebs der Baustelle BER vor Gesundheitsschutz/Schallschutz!“, so Christoph Schulze. „Deshalb fordern wir die sofortige Schließung der illegalen „Bauaufsichtsbehörde“ FBB GmbH, Bereich „Schallschutz“ von Amts wegen.“

BER fertig zu Ulbrichts Geburtstag – Neues Deutschland 14.02.2017

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