BVB / FREIE WÄHLER drängt auf eine positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Hierdurch soll die unterschiedliche Rechtauffassung zwischen BVB / FREIE WÄHLER und Bundestagsverwaltung über die Folge der Berücksichtigungsfähigkeit eines Teils von Aufwendungsersatzen der Jahre 2013 bis 2015 einer Klärung zugeführt werden. So steht BVB / FREIE WÄHLER konsequent auf dem Standpunkt, dass eine sanktionsbewehrte Darstellung nicht angezeigt ist. Deswegen haben wir auch gegen die gegenteilige Verwaltungsauffassung unverzüglich Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben. BVB / FREIE WÄHLER begrüßt, dass es nunmehr im August dieses Jahres zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt. Wir wollen die Interessen unseres Verbandes konsequent verteidigen und durchsetzen und sind guter Dinge, dass das Verwaltungsgericht unsere Auffassung teilt.
Aiwanger kommt nach Brandenburg: BVB / FREIE WÄHLER stellt Weichen für landespolitisches Comeback
BVB / FREIE WÄHLER wird bei der Zentralversammlung Ende August die nächste Etappe für ein landespolitisches Comeback einleiten. Im Mittelpunkt stehen die Vorbereitung einer neuen Volksinitiative, innovative Konzepte für die Kommunen und die Stärkung der weiter...

