BVB / FREIE WÄHLER drängt auf eine positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Hierdurch soll die unterschiedliche Rechtauffassung zwischen BVB / FREIE WÄHLER und Bundestagsverwaltung über die Folge der Berücksichtigungsfähigkeit eines Teils von Aufwendungsersatzen der Jahre 2013 bis 2015 einer Klärung zugeführt werden. So steht BVB / FREIE WÄHLER konsequent auf dem Standpunkt, dass eine sanktionsbewehrte Darstellung nicht angezeigt ist. Deswegen haben wir auch gegen die gegenteilige Verwaltungsauffassung unverzüglich Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben. BVB / FREIE WÄHLER begrüßt, dass es nunmehr im August dieses Jahres zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt. Wir wollen die Interessen unseres Verbandes konsequent verteidigen und durchsetzen und sind guter Dinge, dass das Verwaltungsgericht unsere Auffassung teilt.

Bürger brauchen Kümmerer – Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten muss wieder auf die Agenda
Es ist eine unumstößliche Wahrheit: Straßen waren, sind und bleiben Güter der Allgemeinheit. Nach der erfolgreichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Jahr 2019 wurde viel Ungerechtigkeit im Land Brandenburg überwunden. Wenn vorhandene Straßen erneuert werden,...