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BVB / FREIE WÄHLER kritisiert rechtsstaatswidrige Zustände in Teltow

01.09.2017 | Andere

BVB / FREIE WÄHLER kritisiert rechtsstaatswidrige Zustände in Teltower Stadtverwaltung – Dr. Andreas Wolf fordert Umsetzung von Beschlüssen

BVB / FREIE WÄHLER kritisiert die fortwährenden rechtsstaatswidrigen Zustände in der Teltower Stadtverwaltung und fordert Bürgermeister Schmidt auf, auf den Boden von Recht und Gesetz zurückzukehren. Zugleich sollte er als Hauptverwaltungsbeamter sein Verhältnis zur Wahrheit ordnen, denn seine fortwährenden Behauptungen, der geplante Hafen sei für 15 Millionen Euro zu leisten, sind nachweislich falsch. Doch das scheint System zu haben.

Mit dem Beschluss DS2452016neu wurde festgelegt: „Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Standortuntersuchung für die Errichtung einer Schwimmhalle einzuleiten. …. Das Ergebnis ist den Stadtverordneten spätestens am 30.06.2017 vorzustellen.“ Dieser Antrag sollte zeigen, dass die Stadt sich eine Schwimmhalle auch zusätzlich zu dem Hafen leisten kann und damit Äußerungen von Dr. Wolf, die Bürger wollen eine Schwimmhalle, was die Stadt sich mit dem aktuellen Hafenkonzept nicht leisten kann, unterlaufen.

Auch sollte die von Prof. Haas und den Marina-kritischen Stadtverordneten Hr. Dr. Wolf, Hr. Kasdorf, Hr. Adenstedt, Hr. Dr. Radinger, Fr. Paech vorgetragene, wirtschaftlich mögliche Kompromisslösung „Trockenmarina mit Schwimmhalle“ als nicht notwendig entkräftet werden, da man ja jetzt sowieso eine Schwimmhalle bauen wolle.

Nun, in der letzten Stadtverordnetenversammlung am 19.07.2017, wurde Bürgermeister Schmidt gefragt, wie denn die Ergebnisse der Standortuntersuchung lauten, diese sollten ja spätestens Ende Juni 2017 vorliegen. Der Bürgermeister gab dann sinngemäß bekannt, im Verzug zu sein, sagte jedoch wahrheitswidrig: „Es ist aber keine Standortuntersuchung, muss man dazu sagen. Da geht es nur um die Ausweisung von möglichen Flächen.“ Selbst als Andreas Wolf ihn mit dem gefassten Beschluss konfrontierte, leugnete Schmidt weiterhin, dass eine Standortuntersuchung gemacht werden sollte.

Das willkürliche Nicht-Ausführen von getroffenen Beschlüssen kommt in Teltow öfter vor. Am 24.09.2014 wurde die Vorlage DS1612014 (Straße mit Schranke oder Poller sperren, um illegale Müllablagerung zu unterbinden) beschlossen. Am 15.06.2015 wurde in der Hauptausschusssitzung bekannt, dass der Beschluss wissentlich und willentlich nicht umgesetzt wurde. Wörtlich Hr. Müller, SGL Grün: Aus den Erfahrungen …. scheuen wir die Kosten … Es gab also keine Absicht, den Beschluss umzusetzen.

Hier werden rechtsstaatliche Prinzipien missachtet. Beschlüsse müssen gemäß der Kommunalverfassung schnellstmöglich umgesetzt werden. Dies ist Dienstpflicht eines Hauptverwaltungsbeamten. Darauf verlassen sich die Stadtverordneten und die Bürger, denn das ist ein demokratisches Grundprinzip.

Auch darum wird es bei der Bürgermeisterwahl am 24. September gehen. Andreas Wolf steht für eine Umsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien und die Sicherstellung transparenter Verwaltungsabläufe. Hierzu braucht es Ehrlichkeit und Entschlossenheit.

Dr. Andreas Wolf
Stadtverordneter BFB-Teltow

Péter Vida
Landtagsabgeordneter BVB / FREIE WÄHLER

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