BVB / FREIE WÄHLER hat für die kommende Sitzung des Landtages einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Altanschließerbeiträge eingereicht.
Der Verweis auf legislatives Unrecht bezieht sich vor allem auf die Gesetzesänderungen vom 17.12.2003 (Verlängerung der Verjährungsfristen durch Einfügung des Erfordernisses nach „rechtswirksamen“ Satzungen) und 05.12.2013 (Verlängerung der Verjährung auf 25 Jahre). Diese sind ausschließlich auf das Handeln des Landtages als Organ des Landes Brandenburg zurückzuführen.
Diese Rechtserkenntnis kann in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat nicht ohne politische Folgen bleiben. Es ist unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten nicht hinnehmbar, dass die Bürger ihre Beiträge vor Gericht mit der Begründung, das Land und nicht die Verbände hätten rechtswidrig gehandelt, nicht zurückerhalten, während das Land eine Kostenübernahme mit der Begründung verweigert, dass die Verbände und nicht das Land rechtswidrig gehandelt habe. Doch genau dies ist derzeit der Zustand.
Deswegen sieht der Antrag vor, dass das Land die Verantwortung für die verfassungswidrige Praxis anerkennt und die Kosten für alle sich in Ansehung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als rechtswidrig erweisende Bescheide übernimmt. Hierzu soll ein Finanzierungskonzept im Benehmen mit den Zweckverbänden erarbeitet werden, auf dessen Grundlage eine Rückzahlung binnen 3 Jahren möglich wird.
Presseecho:
„Niederlage für Altanschließer“ – MOZ, 17.04.2018
„Altanschließer haben keinen Anspruch auf Staatshaftung“ – rbb, 17.04.2018
„Keine Staatshaftung für Altanschließer“ – MAZ, 18.04.2018
„Kein Anspruch auf Staatshaftung“ – nd, 18.04.2018