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BVB / FREIE WÄHLER verlangt Aufklärung über Handeln der Kreiswahlleitung und Entschuldigung gegenüber Maik Tesch

11.07.2019 | Wahlen

BVB / FREIE WÄHLER verlangt eine sofortige Aufklärung über das Handeln der Kreiswahlleitung Prignitz im Zusammenhang mit der Konstituierung des neuen Kreistages. Sollte es keine stichhaltige Stellungnahme geben, werden rechtliche Schritte ergriffen.

Wie erinnerlich, berichtete die Kreiswahlleitung in einer für Behörden unüblich öffentlichkeitswirksamen Art und Weise, dass Maik Tesch auf sein Kreistagsmandat verzichtet habe. In Abstimmung mit der Kreisverwaltung wurde sodann CDU-Fraktionsvorsitzender Steinkopf dazu angehalten, in der konstituierenden Sitzung Maik Tesch dafür zu kritisieren, dass er sein Mandat nicht angenommen habe. Ein nicht nur unüblicher Stil, sondern auch schlichtweg unwahr. Denn nichts von alledem stimmte.

Maik Tesch wurde am 26. Mai für BVB / FREIE WÄHLER mit seinem sehr guten Stimmenergebnis in den Kreistag gewählt. Er wollte und will das Mandat ausüben. Er wurde über seine Wahl informiert und hat das Mandat per schriftlicher Erklärung angenommen. Dies verschweigt die Kreisverwaltung.

Erst 2,5 Wochen später suchte die Kreiswahlleitung ohne vorherige Ankündigung Tesch auf seinem Arbeitsplatz (Rettungsdienst) auf und erklärte ihm, dass er sofort den Verzicht auf sein Mandat erklären müsse oder seinen Arbeitsplatz aufgeben müsse. Nichts davon erfährt man in den Stellungnahmen der Kreisverwaltung.

Tesch war dermaßen überrumpelt über dieses beispiellose Vorgehen, da er gerade von einem Rettungseinsatz zurückkam, dass er die Erklärung über den Mandatsverlust unterschrieb, da diese als einzige Option aufgezeigt wurde.

BVB-FREIE-WÄHLER-Landesvorsitzender Péter Vida wandte sich noch am selben Tag (12.06.2019) an die Kreiswahlleitung, den Landrat und den Landeswahlleiter, um gegen dieses Vorgehen zu protestieren. BVB / FREIE WÄHLER wies und weist darauf hin, dass mögliche Inkompatabilitäten (Anstellung bei der Verwaltung) ausführlich zu prüfen und schriftlich zu begründen sind. In jedem Falle muss dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, die Hinweise der Kreisverwaltung zu prüfen und in Ruhe abzuwägen, ob sie überhaupt zutreffend sind. Denn die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass einfache Arbeitnehmer von Eigenbetrieben sehr wohl Mandatsträger sein können. BVB / FREIE WÄHLER wurde das Recht zur Prüfung durch eine zwischen Tür und Angel am Arbeitsplatz abgenötigte Unterschrift genommen. Ein derartiges Handeln kennt man von keiner einzigen Wahlbehörde in ganz Deutschland. Dabei ist auch zu beachten, dass wenn die Kreisverwaltung wirklich eine Inkompatibilität bei Tesch gesehen hätte, sie ihn sofort bei Mitteilung über die Wahl hätte informieren müssen und nicht erst nach seiner erklärten Annahme: § 51 Abs. 2 BbgKWahlG.

Auf die am 12.06.2019 versendete Aufforderung, das unzulässige Vorgehen der Behörde zu erklären, gab es keine Antwort. Sowohl Kreiswahlleiter als auch Landrat als auch Pressestelle schweigen. Doch gegenüber der Presse, als es galt, Tesch für seinen angeblichen Verzicht an den Pranger zu stellen, waren die genannten Kreise schnell und laut mit Erklärungen. Auch auf die Erinnerung von Péter Vida am 17.06.2019 reagierte aus dem Perleberger Kreishaus niemand.

Hiernach erweist sich das Vorgehen als politisch fragwürdig und in der Sache unzulässig. Tesch und BVB / FREIE WÄHLER wurde keinerlei Chance gegeben, die Rechtslage zu prüfen und die Aufforderung, das behördliche Handeln zu revidieren, wird ignoriert, aber es werden zeitgleich munter diskreditierende Erklärung abgegeben.

Da Tesch auch Landtagskandidat für BVB / FREIE WÄHLER ist, befürchten wir eine nicht neutrale Bewertung des Wahlvorschlages durch die Kreiswahlbehörde und fordern eine Rechtsaufsicht durch den Landeswahlleiter. Von CDU-Fraktionschef Steinkopf fordert BVB / FREIE WÄHLER eine Entschuldigung gegenüber Maik Tesch, dafür, dass er ihn unbegründet und öffentlich – ohne dass Tesch die Chance gehabt hätte, sich zu erklären – wahrheitswidrig herabgesetzt hat.

Von der Kreisverwaltung wiederum wird eine Erklärung darüber verlangt, wie es sein kann, dass entgegen den gesetzlichen Bestimmungen eine mögliche Inkompatibilität nicht vorab mitgeteilt wurde und dass gewählte Mandatsträger an ihrem Arbeitsplatz in dieser Form bedrängt werden.

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