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Das Land braucht verbindliche Entwicklungsziele

17.09.2015 | Andere

Verwaltungsgericht Potsdam behandelt Landesentwicklungsplan als unwirksam – Neustart im Landtag beantragt

Landesentwicklungsplan

In zwei Urteilen vom 11. September 2015 hat das Verwaltungsgericht Potsdam den Landesentwicklungsplan als unwirksam angesehen.

Wie bekannt haben gegen den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) aus dem Jahr 2009 17 Gemeinden geklagt, weil ihnen Planungsmöglichkeiten entzogen worden sind. Nicht zuletzt hatte dies enorme finanzielle Auswirkungen in den Gemeinden. Dafür hatten die Gemeindevertretungen und Bürger kein Verständnis. Besonders betroffen sind ländliche Räume, denen zusätzlich Lebensqualität entzogen wird. 

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte im Sommer 2014 den klagenden Gemeinden Recht gegeben und umfassend auf Fehler und Mängel im Plan von 2009 hingewiesen. Schon im Mai 2015 hat das Verwaltungsgericht Cottbus festgestellt, dass es keine festen Vorgaben für Raumbedeutsamkeit gibt und gesetzliche Grundlagen fehlen. Versagungen für Baupläne gründen sich auf dem LEP B-B und deren Teilpläne. Diese wurden auch vom Verwaltungsgericht Cottbus für ungültig erklärt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beanstandeten Mängel nicht durch rückwirkende Inkraftsetzung geheilt werden können. Die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung Schneider zeigte sich in der Landtagssitzung am 30. April 2015 davon unbeeindruckt und erklärte, dass die Rechtsverordnung zum LEP B-B lediglich aus formalen Gründen für unwirksam erklärt wurde. In der Folge hat die Landesregierung in einer Kabinettssitzung die Rechtsverordnung neu, aber rückwirkend beschlossen. Jüngst pflichtete auch der Chef der Linksfraktion, Christoffers, der Ministerin bei und erklärte, es gäbe keinen Handlungsbedarf.

Ein unverantwortliches Verhalten – wie sich nun zeigt.

Zwar wurde gegen die neuerlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam die Berufung zugelassen, doch selbst wenn die Gemeinsame Landesplanungsabteilung die Möglichkeit der Berufung nutzen würde, müsste sich ohnehin wieder das Oberverwaltungsgericht damit befassen. Die Gemeinden im Land Brandenburg sind entsetzt, weiterhin gegen den alten – ewig alten – Plan klagen zu müssen, weil die Landesregierung kein Einlenken zeigt.

BVB / FREIE WÄHLER hat erneut für die Landtagssitzung des Plenums im September 2015 die Erarbeitung eines ordnungsgemäßen Landesentwicklungsplans angemahnt und einen entsprechenden Antrag eingebracht. Schon in der Sitzung des Landtages am 30. April 2015 gab es den Antrag von BVB / Freie Wähler, den Landesentwicklungsplan neu zu starten und Perspektiven für das Land, aber auch Rechtssicherheit für Planungsgebiete in den Städten und Gemeinden, zu schaffen. Dieser Antrag wurde von Rot-Rot abgelehnt.

Die Gemeinden wollen gemeinsame und abgestimmte Entwicklungsziele, sie wollen ihre Gebiete zukunftsfähig gestalten und Perspektiven für Ihre Einwohner schaffen. Dabei werden sie behindert und ausgebremst, nicht zuletzt als unattraktiv vorgeführt.

Die Landesregierung muss ihr passives Verhalten überdenken. Der rechtlich nicht haltbare LEP B-B stellt Städte und Gemeinden vor erhebliche Planungsunsicherheiten. Hier verletzt das Ministerium und die Gemeinsame Landesplanung ihre Pflicht im Amt. Dieser Zustand muss zügig beendet werden.

Antrag im Landtag: Das Land Brandenburg braucht Entwicklungsziele – das Instrument dazu ist ein rechtsgültiger Landesentwicklungsplan

Neustart bei der Landesentwicklungsplanung beantragt – Unsere Pressemitteilung von 21. April 2015

Presse-Reaktion:

Ministerium verteidigt Entwicklungsplan – Freie Wähler erfreut über Potsdamer Gerichtsurteil / Forster Windrad als Streitobjekt – Artikel der Lausitzer Rundschau vom 18.09.2015

 

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