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Datenschutzbeauftragte muss unabhängig sein!

10.07.2015 | Andere

Verstoß gegen EU-Recht – Landesregierung peitscht Datenschutzgesetz gegen Kritik durch

Iris Schülzke In ihrer Rede wies Iris Schülzke darauf hin, dass ein Gutachten den Gesetzesentwurf der Landesregierung zum neuen Brandenburgischen Datenschutzgesetz kritisiert. Denn laut EU-Recht muss eine mittelbare oder unmittelbare Beeinflussung der Datenschutzbeauftragten ausgeschlossen werden. Sie müssen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit ausüben. 

Dies war im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht der Fall. Denn die Datenschutzbeauftragte ist noch immer der Dienstaufsicht samt Weisungs- und Disziplinarrecht der Landtagspräsidentin unterworfen. Die theoretische Unabhängigkeit der Landtagsverwaltung ist dabei nicht immer gegeben, wie BVB / FREIE WÄHLER aus eigener Erfahrung feststellen musste.

Daher rief Iris Schülzke die Abgeordneten dazu auf, den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU und Grünen anzunehmen. Dieser sollte die völlige Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten sicherstellen. Zusätzlich sollte die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA) als Oberste Landesbehörde eingerichtet werden, was auch die von der Komission bevorzugte Lösung ist. 

Dieser Änderungsantrag wurde jedoch letztendlich mit rot-roter Mehrheit abgelehnt. Stattdessen wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition ein eigener Änderungsantrag von SPD und LINKE  beschlossen. Der behob nur das Problem der mangelnden Unabhängigkeit und somit die drohenden Strafverfahren aus Brüssel. Er richtete aber das LDA nicht als oberste Landesbehörde ein. So wichtig ist der Datenschutz der Landesregierung dann doch nicht…

Rede von Iris Schülzke zur Änderung des Datenschutzgesetzes auf RBB

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