Endlich ist es so weit: Das Brandenburger Landesverfassungsgericht kommt zur mündlichen Verhandlung über die von BVB / FREIE WÄHLER initiierte Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten!“ zusammen.
Wie erinnerlich, hatte BVB / FREIE WÄHLER vor gut einem Jahr über 26.000 Unterschriften binnen kurzer Zeit gesammelt und diese beim Landtag eingereicht. Der Hauptausschuss hat die Volksinitiative jedoch für unzulässig erklärt, unter anderem unter Berufung auf eine vom Parlamentarischen Beratungsdienst behauptete „Verfälschung des Volkswillens“, die die Volksinitiative angeblich bewirke. BVB / FREIE WÄHLER ließ diese unsägliche Entgleisung und Entwertung von tausenden Unterschriften nicht auf sich beruhen und reichte Klage vor dem Landesverfassungsgericht ein. Vertreten wird der Dachverband der Wählergruppen und Bürgerinitiativen im Land Brandenburg durch Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt von der Universität Potsdam.
Ziel der Volksinitiative ist eine bessere finanzielle Ausstattung der Brandenburger Krankenhäuser, Erhöhung der Zahl der Landärztestipendien, eine Übernahme der Ausbildungskosten für Praxisschwestern und mehr Fördermittel für die Neugründung von Praxen in unterversorgten Gebieten.
Zur Gerichtsverhandlung erklärt Landesvorsitzender Péter Vida: „Eine gute medizinische Versorgung in allen Landesteilen ist ein Grundrecht für alle Menschen. Dafür kämpfen wir und stehen dafür ein, den Willen der Brandenburger umzusetzen. Gesundheit darf keine Frage des Geldbeutels oder Wohnortes sein.“ Sollte die Klage erfolgreich haben, würde ein Volksbegehren und in letzter Konsequenz ein Volksentscheid folgen.
Die Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht findet am 23. Mai um 10 Uhr statt. Zuvor lädt BVB / FREIE WÄHLER ab 9 Uhr zu einer Kundgebung mit Pressegespräch vor dem Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam.