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Dürfen Kommunen politisches Engagement in der Öffentlichkeit einschränken?

01.06.2015 | Andere

Kleine Anfrage von Christoph Schulze soll klären, was politisch engagierte Bürger auf öffentlichen Plätzen dürfen

Brandenburgs Bürger nehmen vermeht ihr Techt wahr, sich politisch außerhalb von Parteien zu engagieren. Etwa aktuell die Bürgerinitiative für die 10H-Abstansregelung und den Ausschluss von Wäldern bei Windeignungsgebieten. Oder die Initiative zur gesetzlichen Festschreibung des Verzichts auf eine dritte Stadt und Landebahn am BER.

Doch oft müssen diese Initiativen feststellen, dass ihnen von Seiten der Kommunen bürokratische Hürden in den Weg gelegt werden. So werden durch Bürgermeister und Hauptamtliche Verwaltungsangestellte Unterschrifensammlungen auf öffentlichen Plätzen verboten. Wieder andere Gemeinden erheben Gebühren für die Erlaubnis von Informationsständen oder Sammelaktionen. Es stellt sich die Frage, ob diese offensichtliche Behinderung politischen Engagements überhaupt rechtlich zulässig ist.

Christoph Schulze richtet daher eine Kleine Anfrage an die Landesregierung:

Kleine Anfrage Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen durch Bürgerinnen, Bürger und Bürgerinitiativen

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