Wassernetz Brandenburg wird Ratschläge für Altanschließer geben und Forderungen an die Landesregierung stellen – 2. Wasserkonferenz
Demonstration von BVB / FREIE WÄHLER vor der 1. Wasserkonferenz im August 2014
Am 17.12.2015 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss zum Brandenburger Kommunalabgabengesetz. Eindeutig und ganz offensichtlich wird damit der nachträglichen Erhebung und Nachberechnung von Anschlussbeiträgen widersprochen. Eine Erhebung/Nachberechnung für Beitragstatbestände, die vor 1998 begründet sind, wird als verfassungswidrig gekennzeichnet.
Was bedeutet das jetzt für die Betroffenen?
Was für die bisherigen Bescheide?
Was ist jetzt zu veranlassen?
Über all diese Dinge werden wir reden, werden klare Tipps geben.
Wir freuen uns auf Sie, denn eine starke Gemeinschaft braucht jeden Einzelnen!
Unsere Landesregierung hat in einer ersten Stellungnahme die Verantwortung abgelehnt und an die Verbände und Kommunen zurückgegeben. Das bedeutet aber auch, dass das Chaos und die Unsicherheiten, die unterschiedlichen Behandlungen der Menschen im Land Brandenburg weiter gehen werden.
Das darf so nicht sein!“
Thomas Kaiser, Wassernetz Brandenburg
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Relevante ältere Artikel:
Bericht von der 1. Wasserkonferenz vor der Landtagswahl 2014