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Gesetzlicher Verzicht auf 3. Start- und Landebahn – Wir stellen den Antrag!

04.07.2015 | Andere

Auch SPD-Abgeordnete wollen nun gesetzliche Regelung gegen 3. Start- und Landebahn – Unser Antrag soll Initiative eine zweite Chance geben

StartbahnFlieger

Bisher gab es nur Willensbekundungen und keine konkreten Gesetze zum Verzicht auf die 3. Start- und Landebahn am BER. Daher reichten wir im April einen Antrag ein, die Volksinitiative „Keine 3. Start- und Landebahn“ offiziell und ihre Ziele umzusetzen. Es sollte schriftlich festgelegt werden, dass die Verhinderung der 3. Start- und Landebahn zum Ziel des Landes Brandenburg erhoben wird. Leider wurde der Antrag abgelehnt. Angeblich seien die Anliegen der Volksinitiative rechtlich so nicht umsetzbar. Prüfen können wir diese Aussage nicht. Schließlich wird uns der Zugriff auf den Parlamentarischen Beratungsdienst noch immer verwehrt.

Linke und SPD beteuerten jedoch einhellig, dass man eine 3. Start und Landebahn nicht wolle. Unseren Antrag lehne man nur ab, weil er dieser Form nicht umsetzbar sei. Nun wurden wieder Beteuerungen aus dem Lager der SPD laut, das man eine gesetzliche Regelung befürworten würden. Zitat auf der Website der Landtagsabgeordneten Tina Fischer (SPD) vom 18. Juni 2015:

Der SPD-Landesvorstand hat nochmals bekräftigt, eine dritte Start- und Landebahn am BER dauerhaft auszuschließen. Ein klares Signal für die Zukunft, es ginge jetzt um die rechtliche Umsetzung. Landesregierung und SPD-Landtagsfraktion sind aufgefordert, geeignete gesetzliche Maßnahmen zu prüfen. Ziel bleibt es, eine verbindliche, mit höherrangigen Recht konforme Regelung zu erarbeiten, die darauf hinwirkt, dass der BER dauerhaft nicht mehr als zwei Start- oder Landebahnen haben wird. In der SPD-Landtagsfraktion werden sich die regional betroffenen Abgeordneten Helmut Barthel, Tina Fischer, Sören Kosanke und Erik Stohn weiter dafür einsetzen, dass sichergestellt wird, dass der BER nicht mehr als die mit Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 geregelten zwei Start- oder Landebahnen haben wird. “Es muss eine rechtsverbindliche Regelung her. Wir erwarten von der Landesregierung nun Vorschläge, wie diese aussehen kann“ so die vier Abgeordneten.“


Wir nehmen sie beim Wort nehmen und reichten im Landtag einen umformulierten
Antrag ein, der in der kommenden Sitzungswoche zur Abstimmung steht. Wenn die SPD-Abgeordneten es ernst meinen, dürfte es möglich sein, eine Mehrheit zu finden und den Grundstein für die von ihnen gewünschte gesetzliche Regelung zu legen. Wir sind gespannt auf den Ausgang. Eins steht jedoch schon fest: An unseren Stimmen wird es nicht scheitern!

Antrag: Eine 2. Chance für das Anliegen der „Volksinitiative gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg BER“

Website Tina Fischer vom 18. Juni 2015

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