Land eignet sich bei ausgeschlagenem Erbe die wertvollen Stücke an und überlässt teuren Problemfall Kommune
In Freywalde, einem Ortsteil von Schönewalde gab es vor rund 20 Jahren einen Erbfall über mehrere Grundstücke. Ein Erbe kann nur komplett ausgeschlagen oder angenommen werden, einschließlich aller Verbindlicheiten. Die Erben schlugen das Erbe jedoch aus, vermutlich da sie wussten, dass sie per Saldo mehr Probleme bereiten, als sie wert sind oder sie weitere Verbindlichkeiten und Risiken fürchteten.
Aufgrund des Aneignungsrechts eignete sich das Land Brandenburg die herrenlosen Grundstücke an. Mit Ausnahme eines einzelnen Grundstücks, auf dem sich eine Bauruine befand. Hier verzichtete das Land auf sein Aneignungsrecht, wodurch dieses Grundstück „herrenlos“ wurde.
Nun erhielt die Stadt Schönewalde die Aufforderung vom Bauamt, sich hälftig an den Abrisskosten der herrenlosen Bauruine zu beteiligen. Die Stadt fragte beim Land nach, ob sich dieses nicht aufgrund des angeeigeneten Erbes in der Pflicht sieht. Schließlich hat das Land seit 20 Jahren Gewinne aus den restlichen Grundstücken des Erbfalls gezogen. Doch man ehrhielt keine Antwort vom Land und wandte sich daher nun an unsere Landtagsabgeordnete Iris Schülzke. Sie will nun in der Kleinen Anfrage Herrenloses_Grundstück_in_Schönewalde klären, ob dieses Verhalten seitens des Landes rechtens ist, ob das Land einspringt und was mit dem Grundstück passieren soll.
Denn die logische Folge des Aneignungsrechts ist in der aktuell praktizierten Form, dass das Land bei ausgeschlagenem Erbe die profitablen wertvollen Kirschen für sich herauspickt und die Kosten der zurückbleibenden Problemfälle auf die Kommunen abgewälzt werden. Das Problem ist dabei kein Einzefall: Problemfälle gibt es bei ausgeschlagenem Erbe fast immer, denn sonst würden die Erben es nicht ausschlagen…