Grünen-Antrag zu Kommunalabgaben brächte sowohl Vor- als auch Nachteile – in Ausschuss verwiesen
Die Grünen reichten im Landtag das „Gesetz zur Vereinfachung der kommunalen Abgabenerhebung“ ein. Es beinhaltetet die Verlängerung der Kalkulationsperioden auf bis zu fünf Jahre und die Möglichkeit, Abgaben länger als vier Jahre stunden zu können, um Zwangsvollstreckungen zu verhindern. Für BVB / FREIE WÄHLER nahm hierzu Péter Vida in seiner Rede Stellung.
Sei es im Ausbau der Anliegerstraßen, bei Straßenreinigungsgebühren oder bei den Altanschließern. Ohne Mitspracherecht oder Ausweichmöglichkeiten werden den Bürgern in völlig ungerechter Weise Summen abverlangt, die oft im mittleren fünfstelligen Bereich liegen. Kaum ein Betroffener kann solche Summen spontan aufbringen. Die Forderung, den Zeitraum für Stundungen zu verlängern, ist somit zu begrüßen, um so wenigstens eine Zwangsvollstreckungen zu verhindern.
Langfristig ist jedoch das Ziel, dass derartige Fälle gar nicht mehr auftreten können. Durch Mitspracherecht – und damit Kostenkontrolle – beim Straßenausbau und die Umstellung beim Wasser- und Abwasser auf Gebührenmodell. Denn die Argumentation – die Grundstücke würden einen Wertzuwachs verzeichnen – geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. Die meisten Besitzer wollen ihr Haus nicht verkaufen, sondern darin möglichst bis zu ihrem Lebensende leben. Somit ist es nur eine Vermögenssteigerung auf dem Papier. Denn sie zeigt sich höchstens bei einem Verkauf des Hauses, der jedoch nie geplant war.
Die Verlängerung der Kalkulationsperioden soll laut Grünen Beitragssprünge vermeiden. Dem steht das Fehlen einer effektiven Kostenkontrolle auf kommunaler Ebene entgegen. Denn die längeren Kalkulationsperioden würden nur das Symptom der Beitragssprünge mindern, nicht aber die zugrunde liegenden Ursachen der internen Kostensteigerung und die damit zwangsläufig einhergehenden langfristigen Kostensteigerung.
Die Bürger müssen jedoch kurzfrisitig mitbekommen, wie sich die Kosten ändern, um reagieren, nachbohren und intervenieren zu können. In sofern ist es aktuell nicht sinnvoll, die Kalkulation auf einen Zeitraum von 5 Jahren auszudehnen.
Der Antrag wurde in den Ausschuss verwiesen und wird dort eingehend behandelt und abgeändert werden.