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Kommunalaufsicht zum Handeln verpflichten

24.10.2019 | Andere

Es mag wie ein schlechter Scherz klingen, doch in Brandenburg muss die Kommunalaufsicht bei Rechtsverstößen nicht eingreifen. Nach dem „Opportunitätsprinzip“ kann sie selbst entscheiden, ob sie eingreift, so lange kein „Öffentliches Interesse“ betroffen ist. Und diese Einschränkung wird recht weit ausgelegt – Rechtsverstöße, von denen die Bevölkerung nicht direkt betroffen wird, werden regelmäßig ignoriert.
 
So werden ehrenamtlichen Kommunalvertretern immer wieder ihre Rechte auf Akteneinsicht, Reden oder Anträge verwehrt. Selbst Versuche, Korruption und unrechtmäßige Ausschreibungen und Ausgaben zu durchleuchten werden von der Kommunalaufsicht nicht als „öffentliches Interesse“ gewertet.
 
Verwiesen wird darauf, dass den ehrenamtlichen Kommunalvertretern ja der Klageweg über die Verwaltungsgerichte offen steht. Doch aufgrund deren Überlastung dauern die Prozesse oft Jahre. Bis dahin sind die strittigen Punkte verjährt oder durch zwischenzeitliche Wahlen nicht mehr relevant. So wagt es kaum ein Ehrenamtler, diese teuren Maßnahmen zu ergreifen.
 
In Folge werden Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage, die eigentlich das Handeln der Verwaltung beauftragen und kontrollieren sollen, zu rechtlosen Zuschauern degradiert. Die Verwaltung entzieht sich der demokratischen Steuerung und Kontrolle, was Korruption und Willkür Tür und Tor öffnet.
 

Unsere Landtagsfraktion hat jetzt in einer Pressekonferenz gefordert, bei der Kommunalaufsicht das Opportunitätsprinzip durch eine Pflicht zum Eingreifen zu ersetzen. Einen entsprechenden Antrag werden wir im Landtag einreichen.

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