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Landrat von Ostprignitz-Ruppin düpiert: Wahl der Rheinsberger Stadtverordnetenversammlung bleibt gültig

08.02.2025 | Wahlen

Landrat von Ostprignitz-Ruppin düpiert: Wahl der Rheinsberger Stadtverordnetenversammlung bleibt gültig – Stimmenstreichung zulasten von BVB / FREIE WÄHLER wird wieder aufgehoben – Rücktrittsforderung gegen SPD-Landrat Ralf Reinhardt

In einer spektakulären „Rolle rückwärts“ hat der Landkreis Ostprignitz-Ruppin auf Intervention des Innenministeriums eine neue Rechtsaufassung zur Befangenheit der Rheinsberger Stadtverordneten von BVB / FREIE WÄHLER mitgeteilt. Diese sind nicht befangen und können nun doch über die Einsprüche gegen die Wahl der Stadtverordnetenversammlung mit abstimmen.

Doch nicht nur das: Die CDU in Rheinsberg als ursprünglicher Miteinspruchsführer hat nun selber den Antrag gestellt, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. November 2024, wonach die 2.173 Stimmen des BVB/FW-Bewerbers Frank Schwochow gestrichen wurden, aufzuheben.

Wie erinnerlich, hatte BVB / FREIE WÄHLER die Wahl der Rheinsberger Stadtverordnetenversammlung im Juni 2024 mit 44,6% haushoch gewonnen. Hiergegen gingen SPD, CDU und Linke vor und wollten dem Stimmensieger Schwochow in einer beispiellos rechtswidrigen Aktion die Stimmen aberkennen. Obwohl es hierfür keinerlei Rechtsgrundlage im Kommunalwahlgesetz gibt, wollten sie auf diesem Wege von BVB / FREIE WÄHLER errungene Sitze sich selbst zuschanzen. Ermöglicht wurde die Mehrheit für den Wahleinspruch, indem kurzerhand die komplette Fraktion von BVB / FREIE WÄHLER für befangen erklärt wurde, sodass mit 6 Ja-Stimmen (von eigentlich 19 stimmberechtigten Stadtverordneten!) die Aberkennung der Stimmen beschlossen wurde. Ein in Brandenburg bisher einmaliges, grob rechtswidriges Manöver. Den zwischenzeitlichen Schlussakkord setzte der Landrat als untere Landesbehörde, der von Amts wegen im Dezember 2024 diesen Beschluss tatsächlich genehmigte. Als Folge dieser Einsprüche sind Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten von zirka 50.000 Euro entstanden.

Nun aber die „Rolle rückwärts“: Die Stadtverordneten von BVB / FREIE WÄHLER dürfen doch abstimmen, der Wahleinspruchsführer CDU beantragt selbst die Aufhebung des „eigenen“ Beschlusses und BVB / FREIE WÄHLER bleibt stärkste Fraktion mit 8 Sitzen.

Hierzu erklärt Bürgermeister Frank Schwochow„Der Rechtsstaat bricht sich die Bahn. Das unwürdige Vorgehen der Wahlverlierer hat viel Unverständnis in der Bevölkerung ausgelöst. Die Menschen wollen, dass ihre Stimme zählt. Dieses Vertrauen wurde leider auch durch das Handeln des Landrates erschüttert. Ich sehe es als meine Aufgabe, dieses wiederherzustellen.“

Wenn in der kommenden Sitzung der Rheinsberger Stadtverordnetenversammlung (10.02.2025) der Antrag auf Aufhebung des Wahleinspruchsbeschlusses angenommen wird – wovon auszugehen ist – ist die Wahl gültig und das Ergebnis bleibt bestehen. Hierauf setzt BVB / FREIE WÄHLER Rheinsberg. Hierzu erklärt Stadtverordneter Christian Monté im Namen der Fraktion: „Wir möchten unsere inhaltliche Sacharbeit vor Ort endlich fortsetzen können. Dass der Landrat diesen Beschluss genehmigt hat und nun zurückrudern muss, zeigt, wie falsch er lag. Er hat die Axt an die Grundfesten der Demokratie gelegt und kommunale Institutionen delegitimiert. Er ist als Chef der Kreisverwaltung nicht mehr tragbar. Wir legen ihm den Rücktritt nahe.“

Deshalb fordert BVB / FREIE WÄHLER auch eine Untersuchung, wie es zu diesen offensichtlich rechtswidrigen Beschlüssen kommen konnte. Hierzu erklärt Landesvorsitzender Péter Vida„Gerade in der jetzigen Zeit müssen Demokraten zum Schutz des Rechtsstaates zusammenstehen. Dabei sind freie und gleiche Wahlen von zentraler Bedeutung. Wer daran mitwirkt, Stimmen von Bürgern zu entwerten, ist als Landrat nicht mehr tragbar. Zugleich fordern wir eine tiefgreifende Untersuchung durch das Innenministerium.“

 

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